Die Fallzahlen im Bereich der Oberhausener Jugendgerichtshilfe sind im Vergleich von 2013 auf 2014 leicht gesunken (von 1706 auf 1655 Fälle). Diese Zahl umfasst die Jugendstrafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Der Fallzahlenrückgang zeichnet sich am stärksten bei den männlichen Jugendlichen ab (minus 138 Fälle). „Das Gros der Delikte in Jugendstrafverfahren bilden weiterhin einfache Diebstähle, Schwarzfahren und einfache Körperverletzung“, heißt es von Armin Nixdorf, dem Leiter der Jugendgerichtshilfe.
Als Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender stehe eine Vielzahl von Ansätzen zur Verfügung. „Ziel ist dabei nicht Resozialisierung sondern Rückfallprävention. Die Wirksamkeit solcher Ansätze wird immer davon abhängen, dass es gelingt, die geeignete Maßnahme für den jeweiligen Einzelfall zu finden.“
In manchen Fällen hätten das „Erwischtwerden“ und die Reaktionen zu Hause schon gereicht, um weitere Straftaten zu verhindern, so dass Verfahren auch eingestellt werden konnten. In vielen Fällen könne die Jugendgerichtshilfe aber auch geeignete Maßnahmen anbieten wie Verkehrserziehungskurse, ein Projekt gegen Ladendiebstahl oder Anti–Aggressions- und Deeskalationstrainings.
Der tatsächliche Erfolg von Konzepten gegen Jugendkriminalität sei jedoch nicht einfach statistisch zu bewerten, so Nixdorf – dafür seien die Fälle zu verschieden.„Was für den einen Jugendlichen richtig ist, kann für den nächsten genau falsch und damit wirkungslos sein.“