Oberhausen.. Eine Oberhausenerin ist enttäuscht. Sie darf den Grabstein ihres Vaters nicht mit einem Foto des Mannes schmücken, der für sie so wichtig war. Die Satzung des evangelischen Alsfeld-Friedhofes in Oberhausen erlaubt das nicht.

Wenn ein geliebter Angehöriger stirbt, möchte man sein Andenken bewahren: Eine Oberhausenerin wollte den Grabstein ihres Vaters, der an Krebs gestorben war, mit einem Foto schmücken. Auf dem evangelischen Alsfeld-Friedhof sollte dieses Bild neben der Inschrift „Du lebst in unseren Herzen“ stehen. Die Inschrift war kein Problem, wohl aber das Bild. Die Oberhauserin wurde aufgefordert, das Foto zu entfernen.

Der Grund: Die Friedhofsatzung des evangelischen Friedhofs sehe nicht vor, dass Fotos der Verstorbenen auf Grabsteinen angebracht werden. Erlaubt seien lediglich christliche Symbole.

Jeder Grabstein muss genehmigt sein

Pfarrerin Antje Lizier, zurzeit auch Vorsitzende des Presbyteriums der für den Friedhof zuständigen Gemeinde Holten-Sterkrade, erklärt: „Es geht auch darum, dass die Gemeinde auf dem Friedhof keinen Personenkult haben möchte. Zudem war es bisher bei uns kein Thema; es gab keine Anfragen, ob ein Bild auf einem Grabstein sein darf.“ Bislang sei diese Satzung gültig. Einzelne Ausnahmen zu erlauben, sei problematisch, sagt die Theologin: „Gibt es vermehrt Anfragen, müsste sich das Presbyterium mit der Frage auseinandersetzen, ob die Friedhofssatzung gegebenenfalls verändert werden kann.“

In den letzten Jahren sieht sie schon Hinweise auf eine Veränderung: „Inzwischen ist es alltäglich, dass bei Beisetzungen Fotos der Verstorbenen aufgestellt werden. Das gab es früher nicht. Vielleicht ist das ein Indiz dafür, dass die Nachfrage nach Bildern auf Grabsteinen wachsen wird.“

Außer der Tochter des Verstorbenen wurden die Angehörigen einer weiteren Grabstätte aufgefordert, ein Bild vom Grabstein zu entfernen, so Lizier: „Wir drücken jedoch ein Auge zu, wenn Angehörige auf die Gräber selbst ein Bild stellen oder Spielzeug legen, wenn es sich um ein Kind handelt. Obwohl ein Grab eigentlich nur mit Vergänglichem bepflanzt werden sollte.“

Genehmigung von Gemeindeverwaltung notwendig

Grundsätzlich gilt, dass jeder Grabstein im Vorfeld von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden muss. In der Regel sind es die Steinmetze, die einen gezeichneten Entwurf einreichen: In diesem Falle habe dieser Entwurf keinen Hinweis auf ein Bild enthalten, hieß es seitens der Verwaltung des Evangelischen Kirchenkreises.

Während auf konfessionellen Friedhöfen in Oberhausen Bilder auf Grabsteinen nicht gern gesehen würden, seien sie auf den fünf städtischen Friedhöfen erlaubt, sagt Stadtsprecher Martin Berger: „Die Nachfrage ist in den letzten Jahren immer größer geworden; deshalb erlaubt die Stadt Bilder der Verstorbenen auf Grabsteinen.“

Die Oberhausenerin möchte das Bild ihres Vaters eigentlich nicht entfernen; für sie ist es ein Andenken an einen wichtigen Menschen.