Kaum ist die Idee gescheitert, die frühere Justizvollzugsanstalt in der Oberhausener Innenstadt in ein Jugendhotel umzubauen (wir berichteten), kursieren in der Stadt neue Vorschläge. Aus den Reihen des Bürgerbündnisses BOB wird die Idee laut, das seit 2013 leerstehende, für 1,3 Millionen Euro umgebaute Therapiezentrum für psychisch kranke Gewalttäter zum provisorischen Flüchtlingsheim zu erklären.
Eine anonyme Bürgergruppe schlägt das alte Gefängnis sogar als Haftanstalt für abgelehnte Asylbewerber vor, die auf ihre Abschiebung in ihre Heimatländer warten. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Sommer fehlen in NRW Plätze für abgelehnte Asylbewerber.
OGM-Chef: Knast-Umbau zu teuer
„Um der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen eine Unterkunft bieten zu können, könnte die Umnutzung der JVA eine kurzfristige Übergangslösung sein, bis wir den Platz für ein neues Flüchtlingsheim gefunden haben“, schlug Peter Bruckhoff (BOB) im Sozialausschuss vor. Platzmangel herrscht auch, weil das Sterkrader Männerheim, in dem derzeit 124 Flüchtlinge in 28 Wohnräumen leben, seit Wochen wegen hygienischer Missstände und zu enger Belegung der Zimmer in der Kritik steht. Es gilt als unbrauchbar und soll abgerissen werden. Eine neue Unterkunft für die steigende Zahl von Asylbewerbern wird gebaut. Doch noch fehlt die Fläche.
„Ihre Idee ist geschmacklos und ein absolutes No-Go“, sagte der sonst so redselige Sozialdemokrat Ercan Telli kurz und schmallippig. „Das geht gar nicht.“
Hartmut Schmidt, Chef der für städtische Gebäude zuständigen Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM), erklärte außerdem, dass so ein Umbau der früheren JVA zu teuer sei. Denn Grund für die Oberhausener Hotelierfamilie Wischermann, ihre Idee eines ungewöhnlichen Jugendhotels fallen zu lassen, waren horrende Kosten für Brandschutz und den zweiten Fluchtweg. „Beides müssten wir gewährleisten und das wäre teuer.“ Unkommentiert ließ Sozialdezernentin Elke Münich den BOB-Vorschlag im Sozialausschuss. Im Rathaus wird er dem Vernehmen nach nicht verfolgt.
Ob die JVA als Abschiebehaftanstalt genutzt werden kann, das müssen die zuständigen Ministerien prüfen. Angaben dazu machte ein Sprecher des Innenministeriums zunächst nicht