Mülheim.. Donnern dicke Brummis durch kleine Wohnstraßen, vergrätzt das die Anlieger. Aber Lkws dürfen überall dort fahren, wo es nicht verboten ist.

„Da donnert plötzlich so ein Riesen-Sattelzug mit dicken Steinen durch unsere schmale Straße und kommt nicht mehr um die Ecke. Den beiden Autos der Nachbarn fehlt jetzt links der Spiegel und gegenüber liegt die Mülltonne umgekippt auf dem Gehweg.“ Der Mann steht immer noch auf der Jupiterweg – etwas erschrocken mit dem Rücken an die Hauswand gelehnt. „Das geht doch nicht. Die können doch nicht einfach hier durchbrettern und Autos beschädigen“, ärgert er sich. „Ich hätte mir die Nummer aufschreiben sollen.“ Hat er aber nicht. Und damit bleibt das rücksichtslose Durchbrettern dieses Brummifahrers ungestraft.

Was den Speldorfer vergrätzt, passiert in der Stadt täglich. Dicke Lkw liefern Baumaterial in engen Wohnstraßen an, Fahrer rangieren ihre Müllwagen mit Haaresbreite an parkenden Autos vorbei. Manchmal begegnen sich zwei Paketlieferer in der Sackgasse – und hupen. Zahlreiche Anlieger klagen über ihre Last mit Lastern und fragen: „Müssen die immer mit so großen Wagen kommen? Die machen unsere Straßen kaputt und wir müssen dafür Reparaturabgaben zahlen.“ Und: „Geht das nicht mit kleineren Fahrzeugen, mit denen jeder besser durchkommt?“

Ohne Genehmigung gibt es Ärger

„Dort, wo keine Beschränkungen existieren, können Lastwagen durchfahren“, stellt Peter Roedel klar. „Ist aber ein Schwertransport ohne Genehmigung unterwegs, gibt das Ärger – wenn die Polizei in erwischt“, fügt der Leiter der Verkehrbehörde beim Ordnungsamt hinzu. Und damit hat er die komplette Bandbreite der fahrerischen Möglichkeiten und möglichen Verstöße der Brummilenker gegen die Straßenverkehrsordnung in Wohngebieten umrissen.

Das bedeutet: Was Anlieger von schmalen Fahrbahnen und Gassen als Ärgernis empfinden, erlaubt die Straßenverkehrsordnung. Sind die vorgeschriebenen 3,05 Meter Fahrspurbreite nicht zugeparkt, ist alles in Ordnung – auch für durchfahrende Laster“, erklärt Peter Roedel.

Spediteure preisen Strafen mit ein

„Erkennen wir, da fährt einer unerlaubt durch, weil etwa das Gewicht beschränkt ist, müssen wir den Fahrer verwarnen“, sagen zwei Polizeibeamte, die einen Lasterlenker hinter der Thyssenbrücke gestoppt haben. Trotz Gewichts- und Höhenbeschränkung war er über die marode Brücke gerauscht – „weil mein Navi-Gerät mir diesen Weg zur Hütte so zeigt“. Beim Ausweichen über die kurvige Kaiser-Wilhelm-Straße hätte er kein Knöllchen erhalten. „Aber das ist bei den Spediteuren schon eingepreist“, sagen die Ordnungshüter.

Beschädige ein Lkw-Fahrer Au-tos, gelte: Nummer notieren und der Polizei melden. Die Ermittlungen würden ergeben, ob Falschparker, ein zu breiter Transporter oder Fahrfehler die Ursache seieeu