Zu den kritischen Fragen von Daniela Wiesenthal nimmt die Stadt folgendermaßen Stellung:

Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, ist seit 1. August 2013 die Kindertagespflege eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen (gemäß § 24 Absatz 2 Achtes Sozialgesetzbuch in der ab 01.08.2013 gültigen Fassung). Die Leistung eines erhöhten Pflegegeldes ist nur in den Fällen möglich, in denen Eltern zur Erfüllung des Rechtsanspruches kein Kita-Platz angeboten werden kann. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Kita-Platz bereitgestellt werden können, so entfällt die Zahlung des erhöhten Pflegegeldes zu diesem Zeitpunkt.

Laut diverser Urteile von Verwaltungsgerichten bundesweit ist die Betreuungsform einer Kita mit der einer Tagespflege als gleichwertig nebeneinander anzusehen. Da die Stadt den Kita-Platz ja bereits geschaffen (und bezahlt) hat, ist die Unterbringung in einer Tagespflege eine alleinige Entscheidung der Eltern und wird nur mit dem geringeren Zuschuss unterstützt.

Im Übrigen verweist die Stadt Mülheim bei Einzelfragen auch zur Kinderbetreuung auf das Beschwerdemanagement in der Bürgeragentur: 455-1644. Hier würden zeitnah, individuell und kompetent alle Anfragen beantwortet.