Eingeschränkten Menschen Mobilität innerhalb ihrer Stadt zu ermöglichen, ist eine tolle Sache, auch weil es jenseits allen Profits ein echter Dienst am Bürger ist. Unabhängig vom Einkommen dürfen Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, mit Rollator, Faltrollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind, den Service der Verkehrgesellschaft nutzen. Sie müssen dafür nur einen Fahrschein vorweisen. Das kommt MVG-Kunden zu gute, aber auch den Mobilitätshelfern, denen über diese Tätigkeit ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll. Es bleibt zu wünschen, dass ihnen die in Schulungen und Praxis erworbenen Qualifikationen den erhofften Zugang zu einer unbefristeten Stelle ermöglichen. Cäcilia Tiemann