Der Sturm „Ela“, der am Pfingstmonat über das Ruhrgebiet hinweg fegte, wirkt sich noch über den Jahreswechsel hinaus aus. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet verlängerte am Montag das bestehende Verbot, die Wälder „zum Zwecke der Erholung“ zu betreten, bis zum 12. Januar 2015. Eine Verlängerung wird nicht kategorisch ausgeschlossen.
Von dem Verbot sind auch die Wälder in Mülheim betroffen. Nach der neuen Verordnung sind lediglich die Waldbereiche „Saarner Damm“ und „Wiese Witthausbusch“ (wie bereits gemeldet) von dem Verbot ausgenommen.
Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.
Das Regionalforstamt Ruhrgebiet weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass auch das Betreten der frei gegebenen Wälder auf eigene Gefahr geschieht. Beim Betreten der Wälder sei immer besondere Vorsicht geboten. Durch „Ela“ wurden in Mülheim an der Ruhr geschätzte 22 000 Bäume beschädigt.