In den einzelnen Kommunen in NRW gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Kita-Gebühren. Das zeigt sich auch hier in Mülheim: Hier muss bereits ab einem Brutto-Jahres-Einkommen von 12 271 Euro für die Kinderbetreuung gezahlt werden. In anderen Kommunen ist die Grenze viel höher gesetzt worden, in Bergisch-Gladbach etwa liegt sie erst bei 20 000 Euro , in der Nachbarschaft, in Oberhausen und Duisburg, wurde die Latte bei 15 000 Euro gesetzt. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Bundes der Steuerzahler NRW. Aber was sagt dieser Vergleich letztlich aus? Weniger, als auf den ersten Blick vermutet wird.
Denn die Zahlen sind nicht so ohne weiteres miteinander zu vergleichen. Hinter jeder von ihnen steht eine politische Entscheidung - und die wurde an jedem Ort durch andere Bedingungen bestimmt (siehe Kasten). Freilich: Genau darauf habe man durch diese Auflistung auch aufmerksam machen wollen, heißt es beim Bund der Steuerzahler auf NRZ-Anfrage. Was sagt der Blick auf Mülheim also?
Politische Entscheidung
Jedenfalls ist klar, allein auf der Basis dieses Zahlen-Vergleichs lässt sich noch nichts darüber aussagen, ob das örtliche Gebührenmodell sozial ungerechter ist als das in anderen Kommunen. Stattdessen muss der Blick gut zwei Jahre zurückgehen. Damals entschied nämlich der Rat, die Einkommensgrenze auf die nun gültige Summe herabzusetzen. SPD, Linke und MBI stimmten dafür, CDU und FDP dagegen - aus ihrer Sicht ergab sich daraus eine Mehrbelastung für Familien, die verzichtbar gewesen wäre. Die Grünen meldeten zumindest Skepsis an. Wenn allerdings Johannes Terkatz, jugendpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten, zurückblickt, hält er die Ratsentscheidung auch heute noch für richtig. Denn seiner Ansicht nach hat das neue Zahl-Verfahren auch nicht zu weniger, sondern zu mehr Gerechtigkeit geführt. Im Juli 2012 hat nämlich der Rat beschlossen, künftig einen anderen Einkommensbegriff der Gebührenberechnung zu Grunde zu legen.
Seither wird das so genannte „positive Einkommen“ als Grundlage genommen: Darunter ist die Summe aller positiven Einkünfte zu verstehen. Das bedeutet: Mögliche Verluste, die etwa aus Vermietung oder Verpachtung entstanden sind, können nicht verrechnet werden. „Wer hat aber letztlich solche Verrechnungsmöglichkeiten“, fragt Terkatz. „Eben die, die finanziell besser gestellt sind“. Dass dieser Gruppe nun die Möglichkeit genommen sei, ihr Einkommen herunterzurechnen, um niedrigere Gebühren zu zahlen, findet er solidarischer als die alte Variante, bei der diese Option noch bestanden hatte.
Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass die Gebühren erst ab einem Jahreseinkommen von 60 000 Euro einen Sprung nach oben machen. Zum Vergleich: Für 45 Stunden Unterbringung pro Woche eines über zwei Jahre alten Kindes sind in der Einkommensstufe von 40 000 Euro 80 Euro im Jahr zu zahlen. Ab 60 000 Euro sind es dann in der gleichen Kategorie 100 Euro mehr. „Das halte ich aber durchaus für angemessen.“
Allerdings muss auch Terkatz zugeben: „Bei allen Überlegungen darf man natürlich nicht vergessen, wir müssen unseren Haushalt konsolidieren. Da haben andere Städte natürlich einen anderen Spielraum. Wenn wir dieses Problem nicht hätte, wäre die Entscheidung damals sicher auch anders ausgefallen.“