Die Bezirksregierung Düsseldorf gab den unteren Straßenverkehrsbehörden jetzt grünes Licht: Sie dürfen nun gebietsübergreifende Parkausweise für Handwerker ausstellen. Damit können auch Handwerker-Parkausweise für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf wieder beantragt werden.

Wie bisher erfolgt die Antragstellung bei den örtlichen Verkehrs- oder Ordnungsämtern am Sitz des jeweiligen Betriebs, bei kleineren Städten und Gemeinden bei der Kreisverwaltung.

Die Bezirksregierung greift damit einer vom Land angestrebten Änderung der Zuständigkeitsverordnung zur Straßenverkehrsordnung vor. Sie ist notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Februar die bisherige Vergabepraxis für rechtswidrig erklärt hatte. Der Abschluss dieses Verfahrens wird wegen der dabei einzuhaltenden Fristen und Beteiligungsverfahren allerdings erst frühestens Ende des Jahres erwartet.

Vor diesem Hintergrund hatte sich die Handwerksorganisation vehement für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt. Sie ist nun gefunden. „Wir sind froh, dass das Verfahren den Betrieben zusätzliche Kosten und erheblichen Mehraufwand erspart“, sagt Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf. „Regierungspräsidentin Anne Lütkes und das Wirtschaftsministerium haben im Vorfeld dieser pragmatischen Lösung den Weg geebnet. Das wissen wir sehr zu schätzen.“