Karl-Ernst Haakert plagt eine Frage. Warum müssen, beispielsweise, Fußballvereine für die Arbeit der Polizei nichts bezahlen, Opfer von Kriminalität aber sehr wohl. Denn genau das ist seiner Ex-Ehefrau Jutta Haakert widerfahren. Sie soll 92 Euro Verwaltungsgebühr zahlen - für ihr gestohlenes Mofa.

Im Juni 2013 bereits wurde das Kleinkraftrad gestohlen. Jutta Haakert erstattete Anzeige bei der Polizei, die Beamten stellten die Ermittlungen einen Monat später ein. „Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg“, wurde Haakert mitgeteilt. Vier Wochen später bekam sie erneut ein Schreiben der Polizei: Ihr Fahrzeug wurde gefunden. „Allerdings war nur noch der Rahmen übrig“, erklärt Karl-Ernst Haakert. Seine Ex-Frau könne das Fahrzeug bei der Essener Abschleppfirma abholen. Abschleppkosten: 90 Euro. Dem Schreiben hing zudem ein Zahlungsbescheid der Polizei an. Für den Verwaltungsaufwand werde zusätzlich eine Gebühr von 92 Euro fällig. „Man wird bestohlen und muss am Ende auch noch dafür zahlen?“, fragt Karl-Ernst Haakert ungläubig. Mit dem Sachverhalt wendete er sich auch an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, mit der er ein freundliches Telefonat führte. „Sie sagte mir, dass Polizeiarbeit eben Geld koste.“

Kaum Ermessensspielraum

„Wenn ein gestohlenes Fahrzeug aufgefunden wird, gibt es unterschiedliche Richtlinien es sicherzustellen“, erklärt Polizeisprecherin Tanja Hagelüken. Eine davon ist die Sicherstellung zur Spurensicherung. Dabei fallen keine Verwaltungs-, sondern Verfahrensgebühren an, die die Allgemeinheit trägt. „Spuren stellt man aber nur sicher, wenn es auch erfolgversprechend ist.“ Im Fall des zerstörten Rollers Spuren zu sichern, wäre aber kaum erfolgversprechend und zudem teuer gewesen, so Hagelüken. Daher sei das Mofa zur Gefahrenabwehr sichergestellt worden. Und hierbei falle eben die Verwaltungsgebühr an. Ermessensspielraum gebe es da kaum.

Jutta Haakert, die Hartz IV bezieht, hat sich inzwischen mit der Polizei geeinigt. Sie darf in Raten bezahlen.