Auf Anfrage dieser Zeitung nimmt das Verkehrsministerium in Düsseldorf Stellung zum Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft. Auszüge:

Seit September 2012 liegt das gemeinsam beauftragte Gutachten zur ,Einstellung des Flugbetriebs am Flughafen Essen/Mülheim’ vor. Mit den Mitgesellschaftern war keine Einigung über die Umsetzung des Gutachtens zu erzielen.

Die landespolitischen Beschlüsse geben aber die Einstellung des Flugbetriebs klar vor, und auch der Landesrechnungshof fordert im Hinblick auf die hohen Kosten und das fehlende Landesinteresse den Ausstieg. Die Kündigung musste zu diesem Zeitpunkt erfolgen, weil bei längerem Zuwarten die Gefahr bestanden hätte, dass das Land sein Recht auf Kündigung verwirkt. Folge wäre der Verbleib in der Gesellschaft bis zum Jahr 2034 und eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Verlusten der Flughafen-Gesellschaft gewesen. Das Land hat eindeutig seinen Willen zur Umsetzung des Gutachtens kundgetan und bei mangelnder Einigung als letzte Möglichkeit auch den Ausstieg des Landes in Aussicht gestellt; insofern ist die Überraschung der kommunalen Mitgesellschafter nicht nachvollziehbar.

Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass der Austritt aus der Gesellschaft aus wichtigem Grunde möglich ist. Ein wichtiger Grund liegt laut Gesellschaftsvertrag vor, wenn sich zwischen den Gesellschaftern in wichtigen Fragen dauerhaft keine Einigung erzielen lässt oder es einem Gesellschafter aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zumutbar ist, in der Gesellschaft zu verbleiben.