Der Sturm ist vorüber. Die Schäden bleiben und müssen beseitigt werden. Wer zahlt eigentlich dafür? Die NRZ fragte aus gegebenem Anlass bei Stadt, Feuerwehr, Mülheimer Verkehrsgesellschaft, Haus und Grund sowie beim Mülheimer Versicherungsfachmann Volker Bretz nach.
Wer zahlt für Feuerwehreinsätze?
Sturmbedingte Einsätze, bei denen es darum geht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, in dem zum Beispiel ein umgestürzter oder ein gegen eine Hauswand gestürzter Baum beseitigt werden muss, stellt die Feuerwehr betroffenen Hauseigentümern nicht in Rechnung. Die Kosten trägt die Stadtkasse. Die Stadt ermittelt derzeit im Auftrag des Landes die anfallenden Schadenskosten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht absehbar. Das Land will aber Hilfsmittel der Europäischen Union beantragen und den Kommunen damit unter die Arme greifen, so dass die Stadt und ihre steuerzahlenden Bürger hoffen können, die Folgekosten nicht alleine tragen zu müssen. Ist ein Baum allerdings auf einem Privatgrundstück sturmbedingt umgestürzt, ohne das öffentliches Gelände in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wird die Feuerwehr nicht aktiv. Dann muss der private Grundstückseigentümer den umgestürzten Baum in eigener Regie und auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Wer zahlt für Sturmschäden an Gebäuden?
Sturmschäden gelten grundsätzlich als höhere Gewalt. Deshalb können Hauseigentümer auch nicht die Stadt verantwortlich machen, wenn zum Beispiel ein Baum, der auf öffentlichem Grund und Boden stand, auf ihr Haus gestürzt ist und dort Schaden angerichtet hat. Das gilt auch für Bäume, die zum Beispiel auf dem Grundstück eines privaten Nachbarn standen. Die Schadenskosten muss jeder Hauseigentümer über seine Gebäudesachversicherung abdecken. Der Eigentümerverband Haus und Grund, der in den letzten Tagen über 100 Anfragen beantworten musste, geht davon aus, dass alle seine 4000 Mitglieder über eine Gebäudesachversicherung verfügen, die Sturmschäden abdeckt.
Beim städtischen Immobilienservice schätzt man die Sturmschäden, die etwa an einigen Schulen entstanden sind, als „überschaubar“ ein, weist aber auch darauf hin, dass die Stadt diese Gebäudeschäden auf eigene Kosten reparieren lassen muss, da sie die öffentlichen Gebäude nur gegen Feuer und Einbruch, nicht aber gegen Sturmschäden versichert hat.
Wer zahlt für Sturmschäden an Kraftfahrzeugen?
Auch hier gilt das Prinzip der höheren Gewalt und des privaten Versicherungsschutzes. Wenn das eigene Auto beschädigt oder schrottreif ist, weil es im Sturm von einem umstürzenden Baum getroffen wurde, muss der Fahrzeugeigentümer die Schadenskosten über seine Teil- oder Vollkaskoversicherung abdecken. Eine mögliche Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht.
Wer zahlt für Oberleitungsschäden?
Der Sturm hat auf breiter Front Oberleitungen der Mülheimer Straßen- und Stadtbahnlinien beschädigt. Gegen diese höhere Gewalt hat die Mülheimer Verkehrsgesellschaft keinen Versicherungsschutz. Die Kosten, deren Höhe noch nicht feststeht, muss die MVG beziehungsweise die aus den Verkehrsgesellschaften Mülheim, Essen und Duisburg bestehende Verkehrsgesellschaft Via tragen.
Wer zahlt für sturmbedingte Schäden an Bussen und Bahnen?
Für ihre Busse hat die MVG eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, die im Schadensfall greift. Für ihre Straßenbahnen gibt es einen solchen Versicherungsschutz nicht. In diesem Fall hatte die MVG aber Glück im Unglück, weil der Sturm zumindest in Mülheim weder Busse noch Bahnen beschädigt hat.