Nach der CDU tobt auch ein Machtkampf bei den Mülheimer Bürgerinitiativen MBI. Fraktionschef Lothar Reinhard hat dem langjährigen Fraktionsgeschäftsführer Norbert Striemann, der bei der Kommunalwahl auch ein Ratsmandat errungen hat, gekündigt. 15 Jahre lang hat dieser die Geschäfte geführt.

Beide Posten, so Lothar Reinhard, führten zu ständigen Interessenkonflikten, das sei unvereinbar. „Um den Arbeitsplatz zu behalten, hätte ich mein Mandat, das mir letztlich Bürger gegeben haben, an die Fraktion abtreten müssen“, berichtet ein enttäuschter und verärgerter Striemann. Für ihn stellt sich die Frage: Darf ein Arbeitgeber jemanden wegen eines politischen Ehrenamtes kündigen?

Striemann war zumindest vorgewarnt: Bereits im November hatte Reinhard ihm eine „vorsorgliche Kündigung“ zugeschickt. Begründung: Es sei nicht abzusehen, ob die MBI wieder in den Rat einziehen werde. Doch daran, dass die MBI wieder im Rat als Fraktion vertreten sein werde, zweifelte Striemann nicht. Seiner Bitte, die Kündigung bei Einzug in den Rat aufzuheben, sei die Fraktion aber nicht nachgekommen. Kritik an seiner Arbeit habe es aber auch nicht gegeben.

Spätestens bei der Kandidatenaufstellung hätte er erwartet, dass man ihn vor die Wahl stellt: Arbeitsplatz in der Fraktion oder Ratssitz? „Darüber wurde nicht gesprochen“, sagt Reinhard. Er sagt aber auch, bei einem Verzicht auf das Rats- und Bezirksvertretungsmandat hätte man über einen neuen Vertrag nachgedacht. Striemann holt sich Rechtsbeistand. Für ihn, so sagt er, gehe es um seine Existenz. Offen ist, wie es politisch in den MBI weitergeht, die mit fünf Vertretern im Rat sitzen wird und das mit Abstand stärkste Bürgerbündnis sind, das schon mehrere Häutungen erlebt hat.

Dass das Ratsmandat mit dem Geschäftsführerposten unproblematisch zu vereinen ist, zeigen Beispiele bei CDU und SPD aus der Gegenwart und der Vergangenheit.