Mülheim. . Die fristlose Kündigung von Adelheid Zwilling durch die Arbeiterwohlfahrt vor einem Jahr war hoch umstritten und geriet auch zu einem Stolperstein für den Rücktritt des SPD-Vorsitzenden Lothar Fink. Jetzt haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt, der vor allem Zwilling freuen dürfte.

Die vor einem Jahr ausgesprochene fristlose Kündigung der damaligen Mitgeschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt, Adelheid Zwilling, ist vom Tisch. Fünf Wochen vor dem Urteilstermin des Landgerichts haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. „Das Verfahren ist damit beendet“, bestätigte jetzt Bernhard Kuchler, der Sprecher des Landgerichts Duisburg, auf Anfrage. Damit kommt es nun auch nicht mehr zu dem öffentlichen Richterspruch am 23. Mai, zwei Tage vor der Kommunalwahl.

Zwilling hatte, wie berichtet, gegen ihren Rauswurf geklagt. Zur Begründung sagte sie seinerzeit, sie streite dabei nicht nur um ihr Recht und die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kündigung, sondern auch um ihren Ruf. Gemessen daran dürfte sie ihr Ziel erreicht haben. Denn der Vergleich folgt im Wesentlichen den Bedingungen, die ihre Rechtsanwältin formuliert hatte. So ist das Arbeitsverhältnis nun fristgerecht zum 30. September 2013 gekündigt, was rückwirkende Gehaltsansprüche bis zum März begründet, ab dem Zwilling kein Geld mehr erhalten hatte. Ferner steht ihr nun eine Abfindung in Höhe von 35000 Euro zu. Beim ersten und einzigen Prozesstermin vor vier Wochen hatte die Awo noch 20000 Euro als das Äußerste angesehen. Und: Zwilling erhält ein einwandfreies Arbeitszeugnis, in dem Formulierungen auftauchen wie die „vollste Anerkennung“, die der Arbeitgeber seiner ehemaligen Beschäftigten zollt oder die „uneingeschränkte Vetrauenswürdigkeit“, die Zwilling genossen habe. Eine Klausel über beidseitiges Stillschweigen wurde überraschenderweise nicht in den Vergleich aufgenommen.

Eine Kündigung mit Folgen

Vor Gericht und in den öffentlichen Erklärungen der Awo hatte all das noch ganz anders geklungen. Da wurden etliche Vorwürfe aufgelistet, die alle auf ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis abzielten. Den ehrenamtlichen Aufsichtsräten, die bei der Awo Vorstände heißen und SPD-Parteibuch haben, war stets ein Sieg vor Gericht als wahrscheinlich vermittelt worden. Allerdings hieß es auch sehr früh, dass die Awo finanziell selbst für den „worst case“ vorbereitet sei, also Rückstellungen gebildet habe.

Mit dem Vergleich räumt wohl vor allem Awo-Geschäftsführer Lothar Fink eine weitere, belastende Baustelle ab. Fink war vor knapp zwei Wochen als Parteivorsitzender der SPD zurückgetreten und hatte diesen Schritt mit der Doppelbelastung, seiner Gesundheit, ausdrücklich aber auch mit dem Zwilling-Verfahren begründet. Nach dem ersten Klagetermin im März war ja damit zu rechnen, dass die Awo den Rechtsstreit verliert. Eine solche Urteilsverkündung zwei Tage vor der Wahl hätte er in seiner Doppelrolle nicht mehr „zum Positiven“ wenden können, hatte Fink gesagt.