Fällt die Stadt zu viel und zu schnell Bäume? Die Debatte über diese Frage reißt nicht ab. Viele Leser sind sensibilisiert, so wie Marion Wyska (Knüfen 33a), die folgende Geschichte erzählt:
Am 13. März 2014 wurde eine Eigentümerversammlung einberufen. Unter Anderem wurde darüber abgestimmt, ob ein Baum gefällt werden soll oder nicht, da die Beeren des Baumes während der Blütezeit auf darunter stehende Mülltonnen fallen. In den vorherigen Jahren wurde der Baum bei geschnitten, so dass dieses Problem nicht bestand. Eine der Parteien, die nun für die Fällung des Baumes gestimmt hat, hat für diese Seite des Gartens, auf der der Baum steht, freiwillig die Pflege übernommen (der Baum wurde dabei allerdings nicht berücksichtigt). Die Abstimmung ergab, dass 2 Stimmen für und 2 Stimmen gegen die Baumfällung votiert haben. Aufgrund der Tatsache, dass die Einheiten der beiden Parteien, die für die Fällung gestimmt haben, eine höhere Wohnungsfläche haben, wurde dem Antrag stattgegeben.
Ein von der Hausverwaltung unabhängig beauftragter Gutachter kam zu der Auffassung, dass es sich bei dem Baum um eine Eibe handelt, die nach seinem Dafürhalten nicht ohne weiteres gefällt werden muss. Es reicht nach seiner Einschätzung aus, wenn der gesunde Baum regelmäßig bei geschnitten wird. Von Seiten der Hausverwaltung wurde nunmehr ein Antrag an das Gartenbauamt der Stadt gestellt, den Baum auf Wunsch des Eigentümers, trotz des Gutachtens, zu fällen.
Heute wurde ich nun informiert, dass die Stadt dem Antrag zur Fällung der Eibe zugestimmt hat, entgegen dem unabhängigen Gutachten. Es ist unverständlich, dass die Stadt die Zustimmung erteilt einen gesunden Baum, der keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer und / oder Bewohner darstellt, fällen zu lassen (nur weil er blüht und Beeren abwirft).