Mit 400 Euro wurde eine Mülheimerin wie sie erzählt von einem Türöffnungsnotdienst bar zur Kasse gebeten: Für eine abgeschlossene Badezimmertür, die ihr Mann nicht mehr von innen öffnen konnte. „Superteuer, aber noch kein Wucher“, urteilten Christiane Lersch von der Verbraucherzentrale und Heinz Stiefken-Badin von der technischen Prävention der Kripo.
Dennoch rieten beide der Mülheimerin, sich in dem Fall juristisch beraten zu lassen. Der Polizist und die Verbraucherschützerin standen Freitagnachmittag im Medienhaus den Bürgern zum Thema „Schlüsseldienste“ zur Verfügung. Sie warnten vor schwarzen Schafen, die die Notlage der Kundschaft ausnutzen und zumeist sofort bar bezahlt werden wollen. Was viele Kunden dann auch tun.
„Außergerichtlich“, weiß Christiane Lersch aus Erfahrung, „ist da meistens nichts mehr zu machen.“ Sie rät, im Notfall einen klaren Kopf zu behalten. „Suchen Sie sich eine Firma in der Nähe, mit lokaler Rufnummer und vollständiger Adresse mit Straße und Hausnummer.“ Mehrere Anbieter sollte man anrufen und nach dem genauen Preis fragen. Und nur in Auftrag geben, die Tür aufzumachen, alles andere, wie ein neues Schloss – sofern überhaupt nötig – könne möglicherweise am nächsten Werktag von 8 bis 18 Uhr erledigt werden, wenn keine hohen Aufschläge bis 150% gelten. „Lesen Sie den Vertrag genau durch, zahlen Sie unter Vorbehalt oder nur einen Teil an“, empfiehlt die Leiterin der Verbraucherzentrale. Dort gibt es mehr Infos zu diesem Thema.
Seriöse Firmen haben kein Problem mit einer Rechnung, die später bezahlt werden kann – und nicht in der Nacht zwischen Tür und Angel. Heinz Stiefken-Badin und Christiane Lersch kennen aber auch Fälle, bei denen die Kunden genötigt wurden, direkt mit dem „Handwerker“ zum Geldautomaten zu fahren. Oder es wurde massiv gedroht, die Wohnung nicht zu verlassen, wenn die Summe nicht sofort gezahlt werde. Wer sich bedroht oder eingeschüchtert fühle, solle nicht zögern, die Polizei zur Hilfe zu holen, rät Stiefken-Badin.