Die Stadt verwaltet zehn Friedhöfe.

In der Friedhofssatzung wird festgelegt, welche Pflichten diejenigen übernehmen, die eine Grabstelle erwerben. Dazu gehört die Pflege und Gestaltung der Grabstätte (§ 25). Was wiederum miteinschließt, bei entsprechendem Wetter, die Pflanzen auf dem Grab zu gießen. Nicht zu entnehmen ist der ansonsten sehr detailreichen Satzung allerdings, ob die Nutzung des Wassers vor Ort in den Friedhofsgebühren enthalten ist. Es wäre angemessen. Denn diese sind im Vergleich mit Nachbarstädten überdurchschnittlich hoch.