Es war ein skurriles Bild, als etwa 25 Unterstützer der Bürgerinitiative für den Erhalt der Häuser an der Wissollstraße in der vergangenen Woche im Amtsgericht aufkreuzten und im Verhandlungssaal auf dem Boden Platz nahmen. Immerhin sieht man so viel öffentlichen Andrang bei Zivilprozessen selten (wir berichteten). Nun wurde das Urteil gesprochen: Die Räumungsklage, die Tengelmann gegen die vier Bewohner des Hauses 55 angestrengt hatte, ist rechtens. Die Bewohner wollen aber nicht weichen – und vermutlich in Berufung gehen.
Auf den Urteilsspruch reagierten die Mitstreiter der Bürgerinitiative wie in den vergangenen zwei Jahren in denen der Streit um die maroden Häuser bereits läuft, auch: mit Protest. Am Abend trafen sie sich mit Transparenten, um in der Innenstadt bei einer Demo auf sich aufmerksam zu machen. Angst vor der Räumung? „Erstmal ändert sich für uns nichts, wir überlegen nun gemeinsam mit unserem Anwalt, ob wir in Berufung gehen“, sagt einer der verbliebenen Bewohner nach der Urteilsverkündung am Amtsgericht. Die Klägerin habe genug getan, damit das Sonderkündigungsrecht wirksam ist, so Richter Peter Fischer in seiner Urteilsbegründung. Innerhalb eines Monats können die Bewohner in Berufung gehen, ansonsten darf die Eigentümerin räumen.
Wie berichtet, möchte die Tengelmann-Tochter Wilh.-Schmitz-Scholl GmbH die Gebäude an der Wissollstraße abreißen, um dort neuen Wohnraum für Studenten zu schaffen. Das Unternehmen wertet den Ausgang der Räumungsklage als positiv, so eine Sprecherin. Ohnehin investiert die Unternehmensgruppe Tengelmann in ein weiteres Standbein seiner Immobiliensparte – erst vor kurzem wurden Pläne für den Bau einer neuen Studenten-Apartmentanlage in Köln vorgestellt.