Mülheim. . Der Schüler, der beim Berufskolleg Lehnerstraße in Mülheim-Saarn wegen ausufernder Religionsausübung während der Unterrichtszeiten in Ungnade gefallen ist, ist nach einer ersten Suspendierung mittlerweile der Schule verwiesen worden.

Die Auskunft zum Schulverweis reichte gestern die Bezirksregierung Düsseldorf nach. Wie berichtet, war der 20-Jährige bereits zum 10. Februar für zwei Wochen vom Unterricht suspendiert worden, weil er zuvor Mitschüler zum Lesen des Koran gedrängt und während des Unterrichts Internetseiten mit salafistischen Inhalten aufgerufen haben soll.

Zudem soll er eines Morgens barfuß und mit Gebetsteppich zum Sportunterricht erschienen sein. Nach seiner Suspendierung, so die Bestätigung durch Bezirksregierung und Polizei, soll er über Facebook schließlich zum öffentlichen Protestgebet an der Schule aufgerufen haben. Polizei und Staatsschutz wurden eingeschaltet.

Nach diesem Vorfall, so bestätigte nun die Bezirksregierung, ist aus der Suspendierung ein Schulverweis geworden. Der 20-Jährige ist nicht mehr erwünscht an der Schule, gegen den Verweis kann er noch ­Widerspruch einlegen.