Der unabhängige Gutachterausschuss der Stadt hat sich nach drei Jahren genötigt gesehen, die Bodenrichtwerte für die Innenstadt zum Teil deutlich nach unten zu korrigieren. Diese Werte sind Anhaltspunkte für die Bewertung der dortigen Grundstücke. Bis zu 9 % beträgt der Werteverfall.

Eigentlich sollen die neu festgesetzten Werte erst in der kommenden Woche veröffentlicht werden, eine Präsentation aus dem Arbeitskreis zur Zukunft des Kaufhof-Areals zeigt aber bereits jetzt den Wertverfall in der Innenstadt. Laut seinem Vorsitzenden Matthias Lincke hat es der Ausschuss für nötig erachtet, nach drei Jahren der Stabilität Richtwerte für einzelne Zonen der Innenstadt nach unten zu setzen, um die Gegebenheiten am Immobilienmarkt aktuell abzubilden.Der Ausschuss ist besetzt mit elf Mitgliedern, darunter Architekten, Makler und Gutachter aus anderen Städten

Beispiel Kaufhof-Areal: Galten dort bislang Quadratmeterpreise von 600 Euro als Bodenrichtwert, so hat ihn der Gutachterausschuss nun auf 550 Euro runtergesetzt. Ein Minus von 9 %, das interessant werden dürfte, sollte die Stadt mit Kaufhof-Eigentümer Jochen Hoffmeister über einen Kauf des Geländes verhandeln, um später das Feld für eine Neubebauung räumen zu lassen. Aber auch im Umfeld wird Werteverfall festgestellt: Grundstücke an der unteren Schloßstraße haben 8 % eingebüßt (neuer Bodenrichtwert: 1250 Euro/m2), Eigentümer an der unteren Wallstraße und rund um das Rieken-Haus müssen ein Minus von 5 % kalkulieren (560 bzw. 900 Euro/m2). Auch noch 2 bis 3 % Verfall zu verkraften, haben Hausbesitzer an der oberen Wallstraße und in Teilen von Löhberg, Kohlenkamp und Löhstraße. „Überrascht“ zeigt sich Lincke, dass zumindest die Werte für die Leineweberstraße (820-930 Euro/m2) stabil gehalten werden konnten. Auch in der 1a-Lage (obere Schloßstraße) blieben die Grundstückswerte nach statistischer Betrachtung stabil bei 1350 Euro/m2.


.


Der Gutachterausschuss der Stadt Mülheim ist besetzt mit elf Mitgliedern, darunter Architekten, Makler und Gutachter aus anderen Städten.


Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Bodenrichtwerte rückwirkend für das jeweils vergangene Jahr festzustellen. Dafür trägt der Gutachterausschuss alle möglichen Informationen zum Marktgeschehen zusammen, darunter Kaufpreise, Mieten und Leerstandsquoten.


Die aktualisierten Bodenrichtwerte sollen ab kommende Woche unter www.boris.nrw.de einsehbar sein.