Mülheim. Zwei Angehörige von Altenheimbewohnern und der Einrichtungsleiter im Haus Gloria fordern eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung. Wer fürs Alter vorsorgt und spart, der wird auch noch bestraft.

„Wer vorsorgt, darf nicht bestraft werden.“ Die Schlagzeile, mit der die NRZ am Samstag das Interview mit Sozialdezernent Ulrich Ernst zum Thema stationäre Pflegekosten betitelte, würden Willi Wallrafen (84), Wilfried Halusa (61) sofort unterschreiben. Halusas Mutter (89) lebt seit Januar 2012 im Styrumer Altenheim Haus Gloria. Wallrafens Frau (87) zog dort im Mai 2012 ein. Beide sind dement. Beide haben Pflegestufe 1.

Das bedeutet: Ihr Heimplatz kostet monatlich rund 3000 Euro, von denen die Pflegekasse 1550 Euro trägt. „Ich bin froh, dass die kürzlich beantragte Pflegestufe 2 abgelehnt worden ist“, sagt Wallrafen. Verständlich! Denn in der Pflegestufe 2 würden die monatlichen Heimkosten auf rund 3700 Euro steigen, von denen die Pflegeversicherung nur 1279 Euro bezahlen würde. „Wenn wir bei Bewohnern einen höheren Pflegebedarf feststellen und die Angehörigen bitten, bei ihrer Krankenkasse eine höhere Pflegestufe zu beantragen, sind die Selbstzahler damit natürlich nicht glücklich und machen das nur zähneknirschend, auch wenn sie einsehen, dass ihr Angehöriger einen höheren Pflegebedarf hat“, räumt der Einrichtungsleiter des Hauses Gloria, Volker Simons, ein. Im Haus Gloria sind derzeit 16 von 24 Bewohnern noch Selbstzahler. Vier haben die höchste Pflegestufe 3, die dort monatlich rund 4300 Euro kostet. Der 49-jährige Einrichtungsleiter und Familienvater Simons, kann Wallrafens Situation gut nachvollziehen. Aus eigener Erfahrung. Vor etwa zehn Jahren musste er 400 Euro zu den stationären Pflegekosten seines Vaters zuzahlen.

„Wer vorsorgt, spart und etwas auf die hohe Kante legt, wird bestraft“

Der pensionierte Mannesmannmeister, der eine gute Rente und ein Sparguthaben hat, muss aktuell monatlich 2000 Euro für den Heimplatz seiner Frau zahlen. Sie selbst hat nur eine sehr kleine Rente. Und Wallrafen schätzt, dass das Sparguthaben in 20 Monaten aufgebraucht sein wird. „Meine Frau und ich wollten eigentlich immer eine große Schiffsreise nach Norwegen machen. Aber das war uns immer zu teuer. Heute bedaure ich, dass wir diese Reise nicht gemacht haben“, sagt der 84-Jährige. „Wer vorsorgt, spart und etwas auf die hohe Kante legt, wird bestraft“, sagt der kurz vor der Rente stehende Elektriker Halusa. Das Sparguthaben seiner Mutter, die auch eine monatliche Rente von 1100 Euro in die Pflegefinanzierung mit einbringt, hat sich in den letzten 23 Monaten von rund 30.000 auf 10.000 Euro reduziert und damit die Grenze unterschritten, ab der das Sozialamt ein monatliches Pflegewohngeld von 589 Euro gewährt. Und das Schonvermögen von 2600 Euro, ab der Halusa eventuell Elternunterhalt zahlen muss, rückt in Sichtweite.

„Meine Eltern haben mich unterstützt, bis ich 20 war. Und jetzt gebe ich eben etwas zurück und unterstütze meine Mutter“, sagt Halusa, „der das gelassen auf sich zukommen lässt“, weil er noch gar nicht genau weiß, ob er mit seiner Rente und der Rente seiner Frau überhaupt den monatlichen Selbstbehalt für Ehepaare von monatlich rund 2800 Euro überschreiten wird, ab dem ein Elternunterhalt fällig würde. Aber auch wenn am Ende das Sozialamt für die stationären Pflegekosten einspringen würde, sieht Halusa seine Mutter und sich nicht als Bittsteller, „weil meine Mutter ihren Beitrag bereits geleistet hat.“

„Der Pflegenotstand ist nicht mehr weit weg"

Mit Wallrafen und Simons ist Halusa einig, „dass sich die Politik an das Thema der stationären Pflegekosten nicht herantraut und nicht richtig reagiert.“

Alle drei bekennen sich eindeutig zum Solidaritätsprinzip in der Pflege und sind sich deshalb auch einig, dass die Beitragsbemessungsgrenze, (siehe Kasten) die in der Pflegeversicherung derzeit bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4050 Euro liegt, abgeschafft werden müsste, um mehr Geld in die Pflegekassen zu bringen und dem drohenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. „Der Pflegenotstand ist nicht mehr weit weg, weil die Altenpflegefachkräfte, die wir dringend brauchen, eine sehr verantwortungsvolle Arbeit leisten, diese Verantwortung mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von durchschnittlich 2500 Euro aber nicht bezahlt bekommen.“