Wenn man nach dem Zensus 2011 weiß, dass schon heute 23,8 Prozent der 166 885 Mülheimer über 65 und weitere 21,2 Prozent zwischen 50 und 64 Jahre alt sind, kann man erahnen, welche Pflegekosten auf die Gesellschaft und den Einzelnen zukommen werden. Die Pflegeversicherung deckt mit einem monatlichen Zuschuss von 1023 Euro (in der Pflegestufe 1), 1279 Euro (in der Pflegestufe 2) und 1550 Euro in der Pflegestufe 3 (für die ein täglicher Pflegebedarf von mindestens fünf Stunden nachgewiesen werden muss) nur einen Teil der tatsächlich enstehenden Pflegekosten ab. Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld wird aber nur dann geleistet, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr zahlungsfähig ist und nur noch ein Restvermögen von 2600 Euro (bei Hilfe zur Pflege) oder 10 000 Euro (bei Pflegewohngeld) hat.

Laut Düsseldorfer Tabelle haben unterhaltspflichtige Kinder pflegebedürftiger Eltern als Einzelpersonen einen monatlichen Selbstbehalt von 1600 Euro, der bei Ehepaaren auf 2880 Euro steigt. Darüber hinaus können aber auch weitere persönliche Verpflichtungen finanziell den Freibetrag erhöhen.