Die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer ist nicht länger Aufgabe des Finanzamtes Mülheim – sondern liegt nun in Händen der Mitarbeiter des Hauptzollamtes Duisburg, Am Burgacker 30, 47051 Duisburg. Ab sofort sind die Duisburger alleiniger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Steuer – und zwar montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist außerdem die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 oder info.kraftst@zoll.de behilflich.

Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.

Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Steuer ein. Die Übernahme der Daten und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen, heißt es in einer Pressemitteilung. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen, heißt es.

Das Hauptzollamt ist neben Mülheim zuständig für den Kreis Wesel, den Kreis Kleve und die Städte Essen, Duisburg, Oberhausen sowie die Gemeinde Schermbeck.