Mülheim. Im nun zweiten Anlauf klagt die Stadtverwaltung Mülheim vor dem Amtsgericht gegen die MBI-Frau Annette Klövekorn. Der Vorwurf: Sie soll einen Verwaltungsbeamten der Korruption bezichtigt haben. Klövekorn bestreitet dies entschieden. Auch die vernommenen Zeugen brachten nur wenig Licht ins Dunkel.

Hat die MBI-Frau Annette Klövekorn die Stadtverwaltung beleidigt oder nicht? Und falls ja, wen eigentlich genau? Auch der zweite Anlauf der Stadt, die Ratsfrau der Mülheimer Bürgerinitiativen wegen Beleidigung verurteilen zu lassen, brachte wenig Licht ins Dunkel. Weitere Zeugen sollen deshalb am 26. Februar vernommen werden.

Fragen wirft der Fall dafür reichlich auf. In einer turbulenten Bezirksvertretungssitzung vor etwa zwei Jahren soll Klövekorn der Stadtverwaltung Korruption unterstellt haben, weil diese unerwartet auf einem Baugelände Bäume fällen ließ, ganz im Sinne des Investors. „Man weiß ja wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag“, soll sie gesagt haben.

Erster Strafantrag scheiterte formal

Doch schon zur ersten Verhandlung im Mai 2013 musste die Stadtverwaltung eine Schlappe einstecken. Damals stand der Referent des Planungsdezernenten, Klaus Beisiegel, als angeblich Geschädigter im Strafantrag. Der konnte aber nicht beleidigt worden sein, weil er für die Baumfällung nicht zuständig ist. Zu dem Schluss kam das Gericht, vernahm die Zeugen erst gar nicht und stellte den Prozess aus formalen Gründen ein.

Die Stadt jedoch ließ nicht locker: Hubert Weiler, Abteilungsleiter der Unteren Landschaftsbehörde, sei der Geschädigte, heißt es nun im neuen Strafantrag, weil dieser die Baumfällung entschied. Schlauer aus der Sache wurde man aber auch im zweiten Auftakt am gestrigen Montag kaum. Klaus Beisiegel, der vor Gericht als Zeuge auftrat, war nicht sicher, ob die Sätze so gefallen seien. „Irgendwas mit ‘Scheinchen’“ und „dann geht das schneller“, will er in der „tumultartigen Szene“ der BV-Sitzung gehört haben.

Daraufhin habe er vorsorglich noch in der Sitzung jedweden Korruptionsverdacht zurückgewiesen, wie er es in Anti-Korruptionsseminaren gelernt habe. „Damit war das für mich erledigt.“

Zeugen erinnern sich nur vage 

Erledigt war der Fall offenbar jedoch nicht: „Monate danach habe ich dazu eine Vorladung erhalten“, äußerte sich Referent Klaus Beisiegel verwundert. Er habe den fraglichen Korruptionsvorwurf von MBI-Frau Annette Klövekorn schon einen Tag später nicht einmal zitieren können, sagte er vor Gericht aus. Erst als Umweltdezernent Jürgen Zentgraf ihn in einer E-Mail fragte, ob der Satz so gefallen sei, habe er zugestimmt.

Indes bestritt die angeklagte MBI-Frau in der Gerichtsverhandlung weiter vehement, die Äußerung gemacht zu haben: „Es gab keinen Grund, jemanden Korruption vorzuwerfen, denn es handelte sich um einen legalen Vorgang, wenn auch einen unerfreulichen.“

Klarheit konnten im Verlauf der Verhandlung weder die weiteren Zeugen bringen noch das Sitzungsprotokoll. Rolf Blessing vom Umweltamt glaubte zwar, den Satz gehört zu haben, zeigte sich jedoch verwundert darüber, dass „eine Sache so hochgekocht“ werde, es komme schon mal vor, dass Worte fallen, die an Beleidigung grenzen, das sei aber nichts Besonderes. Wie kam die Sache dann zur Klage? Der angeblich Geschädigte Hubert Weiler wirkte vor Gericht dazu eher zurückhaltend: Er sei zur BV nicht da gewesen und erst einen Tag später von Beisiegel mit dem Satz konfrontiert worden. Daraufhin sei er zum Umweltamtsleiter Zentgraf gegangen mit der Bitte: „Sorgen Sie dafür, dass das richtig gestellt wird.“