Der falsche Führerschein brachte dem 64-jährigen Mülheimer kein Glück. Als er in Essen einen Unfall baute, flog der Schwindel auf. Am Mittwoch verurteilte ihn das Amtsgericht Essen zu 1800 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze).
„Das ist aber ein bisschen hoch für mich“, beschwerte er sich, ohne Amtsrichterin Monique Dreher zu beeindrucken. Auf ihre Frage zu Beginn, was er beruflich mache, hatte er knapp mit „Hartz IV“ geantwortet. So wies sie ihn darauf hin, dass er die Geldstrafe auch mit gemeinnütziger Arbeit bezahlen könne.
Vor sieben Jahren hatte der Mülheimer noch Geld übrig. Damals hatte er in einer Kneipe für 850 Euro einen Führerschein gekauft. Doch als es darauf ankam, war er das Geld nicht wert. Am 12. August vergangenen Jahres war er im Golf Cabrio durch Essen gefahren. Als sein Vordermann, ein BMW-Fahrer, abbremste, reagierte er zu langsam und fuhr auf. Der Sachschaden hielt sich mit 1500 Euro in Grenzen.
Dummerweise zeigte er der Polizei den falschen Führerschein. „Ich musste doch was vorlegen“, begründete er seinen Schritt. Rechtlich gesehen erweiterte er so den Katalog seiner Straftaten: Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis musste er sich wegen Urkundenfälschung und falscher Verdächtigung verantworten. Denn er hatte nur das Foto ausgetauscht, die Daten des richtigen Besitzers blieben. Dadurch war zunächst gegen diesen ermittelt worden. Schon bei der Polizei hatte er dann allerdings gestanden.