Die Einwendungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange, darunter die der Stadt Mülheim, aus der Offenlage 2011 hält die Stadt Duisburg seit fast zweieinhalb Jahren unter Verschluss.

Erst wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werde, so ein Sprecher der Stadt, werde man die Schriftstücke öffentlich machen, dann jedoch „fachlich bewertet und abgewogen“.

Ein WAZ-Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz liegt derweil zur Prüfung beim Duisburger Rechtsamt.