Mülheim. Nur kleine Geldsummen darf ein Finder behalten. Sollte der rechtmäßige Besitzer sich nicht melden, kann sich Ehrlichkeit auch auszahlen.
Das Geld liegt manchmal auf der Straße: Meist sind es kleine Münzen, Centstücke, die jemand verloren hat. Ab und zu blinkt auch mal ein Euro im Dreck. Wer ihn sieht, steckt ihn ein, ohne lange zu überlegen. Darf man das überhaupt? Und wie sieht es mit Banknoten aus, die man auf der Straße findet?
Daniela Spliethoff vom Mülheimer Fundbüro weiß die Antwort und beruft sich dabei auf das BGB: „Was einen geringeren Wert als 16 Euro hat, muss man nicht abgeben.“ Den einzelnen Fünf- und den Zehn-Euro-Schein darf man also behalten, den 20-Euro-Schein oder mehrere Banknoten, deren Wert 16 Euro übersteigt, nicht.
Verlierer und Finder müssen sich einigen
Der ehrliche Finder geht zum Fundbüro im historischen Rathaus und meldet dort den Geldfund. Wie bei allen anderen Fundsachen auch, wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders aufgenommen, der Fundort und das Datum werden notiert. Der Finder darf das Geld dann mit nach Hause nehmen, muss sich aber verpflichten, die gefundene Summe bis zum Ablauf von einem halben Jahr aufzubewahren. Hat er einen Eigentumsanspruch angemeldet, geht das Geld danach in seinen Besitz über, wenn sich niemand beim Fundbüro gemeldet hat. Ehrlichkeit kann sich also auszahlen.
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Im städtischen Fundbüro im historischen Rathaus kann man persönlich einen Verlust melden oder etwas Gefundenes abgeben. Eingang Am Rathaus 1, dritte Etage, Raum B.313. Das Fundbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 8 bis 17 Uhr, 455-3185.
Kann der Verlierer allerdings glaubhaft angeben, wann und wo er welche Summe verloren hat, bekommt er den Nachnamen des Finders und eine Rufnummer. Ab da, erklärt Spliethoff, sei man im privatrechtlichen Bereich, Verlierer und Finder müssten sich einigen.
Schlüssel sind der Renner
In den meisten Fällen wird nicht loses Geld gefunden, sondern ganze Börsen. Die enthalten oft Personaldokumente, was Behörden das Auffinden des Besitzers erleichtert. Im vergangenen Jahr wurden dem Fundbüro aber 19 Bargeldfunde gemeldet, rund 1000 € waren das insgesamt, erinnert sich Daniela Spliethoff. Nur sechs Verlierer haben sich gemeldet. Sie erinnert sich noch an einen kuriosen Fall, bei dem zwei Bürger unabhängig voneinander in derselben Straße jeder um die 300 € aufgehoben (und abgegeben) haben. „Das ließ sich nie aufklären.“ Wahrscheinlich schreiben die meisten den verlorenen Schein einfach ab. Dabei zeigt das Verhältnis von 19 zu sechs, das viele Mülheimer ehrlich sind. Und gesetzestreu: Denn wer gefundenes Geld, mit Ausnahme kleiner Beträge, behält, begeht eine „Fundunterschlagung“, und das, so Daniela Spliethoff, sei eine Straftat.
Fundsachen wie Börsen und Brieftaschen nimmt auch die Polizei entgegen, die es ans Fundbüro weitergibt. Dort wurde schon, bis zum Gebiss, alles mögliche abgegeben: Aber der Renner sind Schlüssel, einzeln oder am Bund. „Schlüssel“, sagt Daniela Spliethoff, „haben wir hier reichlich, selbst teure Kfz-Schlüssel.“ Kleidung hingegen werde nur selten abgegeben.