Hunderte Mülheimer Internetnutzer hatten in der vergangenen Woche Post erhalten von der Anwaltskanzlei „Urmann und Collegen“ aus Regensburg mit der dringenden Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu zahlen. Pikanter Hintergrund: Die Internetnutzer sollen online urheberrechtlich geschützte Sexfilme abgerufen haben (die WAZ berichtete). In gewisser Weise ein Geschäft mit der Scham, denn Experten wie Verbraucherberater gehen davon aus, dass ein Großteil der Betroffenen stillschweigend die geforderte Summe gezahlt hat – eben wegen der peinlichen Materie. Dennoch war die Zahl derer, die in den vergangenen Tagen den Rat der Verbraucherzentrale an der Leineweberstraße suchten, immens, wie die Leiterin der Beratungsstelle, Christiane Lersch, berichtete. Zwar seien die Anfragen, die sich auf die Postsendungen mit den Abmahnungen bezogen, gegen Ende der Woche abgeflaut, so Lersch. „Wohl auch deshalb, weil die Verbraucher mittlerweile ganz gut über das Thema informiert sind, da es durch beinahe alle Medien gegangen ist.“ Weiterhin aber sei der Rat der Experten gefragt, was die gefälschten E-Mails mit dem vermeintlichen Absender der betreffenden Anwaltskanzlei anbelange. „Dabei handelt es sich um Trittbrettfahrer, die über diesen Weg Schadsoftware verbreiten“, warnt Lersch erneut davor, diese E-Mails bzw. ihren Anhang zu öffnen. Christiane Lersch und ihre Kollegen vermuten, dass die Abmahn-Welle wieder Fahrt aufnehmen könnte. Denn, so Lersch: „Bislang sind nur Verbraucher, die über die Telekom ins Internet gehen, betroffen.“ Dass in Kürze auch Kunden anderer Telekommunikationsanbieter angeschrieben werden, sei nicht auszuschließen.