Schon mehrfach berichtete die NRZ über den Fall des Mülheimers Hermann Siebert (Name der Redaktion bekannt), der 2008 bei der Santander Bank 250 000 Euro als Altersvorsorge anlegte. Als er sich nach einem Schlaganfall das Geld auszahlen lassen wollte, stellte er fest, dass es ohne sein Wissen in einem offenen Immobilienfonds angelegt worden war, bei dem im Zuge der Finanzkrise die Rücknahme aller Anteile ausgesetzt wurde.

Briefe blieben unbeantwortet

Mittlerweile hat der 80-Jährige sich Beistand durch einen Anwalt gesucht, nachdem mehrere Versuche, mit der Santander Bank in Kontakt zu treten, gescheitert sind. „Meine Schreiben sind meistens unbeantwortet geblieben“, so Siebert, „oder ich bekam Briefe zurück, die mich hinhalten sollten.“ Der Anwalt reichte Klage ein, die Bank wiederum schickte eine 70-seitige Klageerwiderung. „Darin wurden seitenlang nur Urteile aufgeführt, die belegen sollten, dass ich die Schuld daran trage, dass ich mein Geld nicht wiederbekomme“, erinnert sich der Rentner. Sein Anwalt, ein erfahrener Wirtschaftsanwalt aus Essen, hat daraufhin eine Stellungnahme zu dieser Klageerwiderung geschrieben. In dieser stellt er noch einmal die Sicht des Klägers dar, nämlich dass Siebert im Beratungsgespräch von seinem Kundenbetreuer falsch informiert und irrtümlicherweise als risikofreudiger Anleger eingestuft wurde. „Dabei hatte ich ausdrücklich gesagt, dass ich das Geld als Altersvorsorge anlegen möchte und dass es jederzeit verfügbar sein muss“, erinnert sich Siebert. Auch stellt der Anwalt in seiner Stellungnahme klar, dass der Mülheimer „den Aussagen und Empfehlungen des Kundenberaters vertraut“ habe, sowie nicht einmal Verkaufsprospekte oder später Quartalsberichte erhalten habe.

Wann schlussendlich der Prozess eröffnet wird, kann Sieber indes nicht sagen. „Das dauert sehr lange, die Gerichte sind überlastet“, klagt der Mülheimer. Auch durch Klagen wie dieser.