Die Stadtentwässerung Mülheim (SEM) warnt aktuell vor unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen.
Der NRW-Landtag hatte unlängst endlich Klarheit geschaffen und beschlossen, dass eine Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse an die Kanalisation nur in Wasserschutzgebieten zwingend bis zum 31. Dezember 2015 zu erfolgen hat. Dies betrifft Leitungen für häusliche Abwässer, die vor 1965 verlegt wurden. Private Abwasserleitungen, die nach 1965 verlegt wurden, haben eine Frist bis Ende 2020. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Hauses an, sondern darauf, wann die Abwasserleitung errichtet wurde.
Einige Unternehmen haben laut Beobachtung der SEM die lange Phase der ungeklärten Gesetzeslage ausgenutzt, um für sich Geschäfte mit Bürgern aus Mülheim abzuschließen. „Wir weisen dringend darauf hin, dass aktuell Unternehmen in Mülheim unterwegs sind, die den Bürgern suggerieren, dass sich ihr Haus in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet“, so SEM-Geschäftsführer Hans-Gerd Bachmann. „Dies ist in den meisten Fällen jedoch nicht so.“
Auf der Internetseite www.sem-mh.de können alle Mülheimer kostenlos überprüfen, ob sich ihr Haus tatsächlich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet. Um Missverständnisse an dieser Stelle auszuräumen, steht die SEM für Fragen zur Verfügung: 4501-0.