Nun wohl doch: Nach dem Klageerfolg der Stadt Ennepetal empfehlen auch die von Mülheim eingeschalteten Gutachter eine allumfassende Schadenersatzklage wegen der von der Stadt gegen die Commerzbank und West LB verwetteten Millionen. Insgesamt geht es – bis heute – um einen Verlust in Höhe von knapp 11 Millionen Euro.
2006, 2008 und auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahre 2001 hatte die Stadtverwaltung Ansatzpunkte für etwaige Schadenersatzansprüche verneint. Der Gerichtshof hatte seinerzeit die Deutsche Bank zu Schadenersatz verdonnert, weil sie einen Mittelständler vor Abschluss eines sogenannten Derivatgeschäftes nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hatte. Dennoch hieß es bei der Stadt stets: „Das tangiert uns nicht“.
Prozesskosten: 226 000 Euro
Die Gerichte sehen das anders: Wenn eine Bank Kommunen vor Abschluss einer Wette nicht darüber aufklärt, dass das Verlustrisiko für sie höher ist als das der Bank, so besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Eine solche Verletzung der Beratungspflicht hatten Mülheims Gutachter von der Kanzlei Baum, Reiter & Co. zwar schon früh für erste Wettverluste mit der Commerzbank festgestellt, rieten aber dennoch nur zu einer - inzwischen eingereichten - Klage wegen Verlusten aus einer noch laufenden Franken-Wette von aktuell 3,41 Mio. Euro.
Jetzt heißt es, die Erfolgsaussichten seien „deutlich erhöht“. Risikofrei sei eine Klage aber nicht. Das Prozesskostenrisiko für die erste Instanz beziffert die Stadtverwaltung auf 226 000 Euro. Die Politik muss nun in der Sitzung des Finanzausschusses am kommenden Montag entscheiden. Nach bisherigen Äußerungen ist von einer Annahme der Klageempfehlung auszugehen.