Aber im Altenheim am Kuhlendahl konzentriert man sich jetzt auf die konkrete Bekämpfung der Krätze, um ihrer weiteren Ausbreitung vorzubeugen: Gestern informierte dort das Gesundheitsamt
Warum im städtischen Altenheim am Kuhlendahl zehn Bewohner an der hochansteckenden Hautkrankheit Krätze erkrankt sind (die NRZ berichtete gestern), konnte der für den Infektionsschutz zuständige stellvertretende Amtsarzt Dieter Weber auch gestern noch nicht sagen. Hygienische Ursachen schloss er aber auf Anfrage aus. Vielmehr vermutet er, dass sich ein Bewohner mit Krätze angesteckt haben könnte, ohne das sein behandelnder Hausarzt die ersten Symptome mit der grundsätzlich meldepflichtigen Erkrankung in Verbindung gebracht habe, so dass die Krätzemilben an andere Bewohner weitergegeben wurden.
„Nicht jeden drücken“
Doch das sind nur Mutmaßungen. Die eigentlichen Auslöser des Krätzemilbenbefalls kann der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes nicht ausmachen. Gestern informierte Weber Bewohner, Mitarbeiter und Angehörige im Haus Kuhlendahl. Die Atmosphäre der Veranstaltung beschreibt er als „sehr sachlich und unaufgeregt.“ Wie bereits berichtet, sollen jetzt alle Bewohner und Mitarbeiter des Altenheims mit entsprechender Salbe behandelt werden, um einer möglichen Ausweitung der Krätze vorzubeugen. Der Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen, Alexander Keppers, hatte gestern eine Isolierung oder Verlegung für unverhältnismäßig gehalten und gesagt: „Besucher sollten nicht unbedingt jeden drücken.“
Das Gesundheitsamt hat aber angeraten, dass die zehn Bewohner, die zurzeit von Krätze befallen sind, so lange auf ihren Zimmern verbleiben, bis sie nicht mehr infektiös sind. Die Pflegekräfte, die mit ihnen in Kontakt kommen, müssen Handschuhe und langärmlige Kittel tragen, um einen unmittelbaren Körperkontakt mit den Erkrankten zu verhindern. Sessel oder Tisch- und Stellflächen, auf denen die Erkrankten gesessen oder die sie berührt haben, werden gesaugt und abgedeckt, um mögliche Krätzemilben auszuhungern. Denn die Krätzemilben sterben schon nach wenigen Tagen, wenn sie keinen Wirt finden, in dessen Haut sie sich bohren können.
„Eine Verlegung von Erkrankten würde keinen Sinn machen, weil wir die Krätze dann nur woanders hätten“, sagte Weber. Das im Infektionsschutzgesetz festgeschriebene Aufenthaltsverbot für Menschen, die an Krätze erkrankt sind oder im Verdacht stehen, an Krätze erkrankt zu sein, gilt, laut Weber, nur für Gemeinschafteinrichtungen, wie Kindertagesstätten und Schulen, in denen Kinder und Jugendliche zusammenkommen, aber nicht für Altenheime. Diese Unterscheidung begründet Weber damit, dass der Gesetzgeber davon ausgehe, dass Kinder mobiler sind als alte Menschen und deshalb schneller und unkontrollierter miteinander in Körperkontakt kommen könnten.