Mülheim.. Die Eheleute Hagemann wollten die Fassade ihres Hauses in der Mülheimer Innenstadt sanieren und mussten dafür ein Gerüst aufbauen lassen. Doch dann waren sie überrascht: Nicht nur den Gerüstebauer mussten sie bezahlen - auch die Stadt verlangte Gebühren für die Sondernutzung des Bürgersteiges.
Die Frontfassade ihres mehrstöckigen Hauses an der Ecke Friedrichstraße/Delle soll wieder richtig ansehnlich werden. Die Eheleute Renate und Horst Hagemann haben die Sanierung bereits in Auftrag gegeben – und mussten dafür ein Gerüst aufbauen lassen. Denn: Der Plan, einen Hubwagen für die Arbeiten zu nutzen, ließ sich nicht realisieren. „Er hätte zu weit in die Straße hinein gereicht“, berichten die Hauseigentümer.
Doch nicht nur den Gerüstbauer müssen die Hagemanns nun bezahlen, sondern auch Gebühren an die Stadt, mit denen sie gar nicht gerechnet hatten. Für die Sondernutzung des Bürgersteiges, falle eine beachtliche Summe an, erfuhren sie von ihrem Gerüstbauer. Und der wusste auch zu berichten: Hausbesitzer in der City müssen für den (sonder)genutzten Bereich mehr zahlen als Eigentümer in Stadtteilzentren oder Wohnvierteln im Vorort.
Anwohner der City zahlen mehr
„Da verschönert man sein Haus, tut damit auch etwas zur Aufwertung der Mülheimer Innenstadt, nimmt dafür sogar Geld auf und wird dann mit Gebühren bestraft. Das finde ich nicht in Ordnung“, beschwert sich Renate Hagemann und findet es zudem richtig ungerecht, dass sie als Anwohner der City mehr hinblättern müsse Leute aus dem Stadtteil.
Bei der Straßenverkehrsbehörde bestätigt man auf unsere Anfrage hin, dass in Fällen wie dem Hagemann’schen tatsächlich Sondernutzungsgebühren anfallen – „ähnlich übrigens wie in den Nachbarstädten“. Es werde mit einem Teil des Bürgersteiges ja öffentlicher Verkehrsraum genutzt. Richtig sei auch, dass es verschiedene Gebührenzonen gebe. Für den genutzten Quadratmeter werden in der Innenstadt 9,20 Euro pro Monat berechnet, in den Stadtteilzentren nur 7,50 Euro und in Wohnstraßen im Vorort nur 5,10 Euro.
„Das kann sich unter Umständen also summieren“
„Das kann sich unter Umständen also summieren – vor allem, wenn die Hausfront lang ist und wenn man zusätzlich noch einen Container aufstellt. Der kostet für drei Tage 38 Euro“, weiß Peter Roedel, Leiter der Verkehrsbehörde im Ordnungsamt. Hauptgrund für die Gebühr: die Abnutzung des öffentlichen Pflasters. Die Gebührensatzung, die aus den 1980ern stamme, gelte ja nicht nur für Hauseigentümer, die etwas vor ihr Haus stellen, sondern zum Beispiel auch für Einzelhändler, die ihre Waren tagtäglich vor der Türe auslegen oder für Gastwirte, die draußen Tische und Stühle platzieren. „Die haben ja ersichtlich auch einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Nutzung des öffentlichen Straßenraums“, so Peter Roedel.
Die Hagemanns können nun anfangen, alles mal durchzurechnen. Die Front ihres Hauses ist fast 40 Meter lang, das Gerüst wohl 0.50 Meter tief. Die Sanierungsarbeiten werden etwa vier Wochen dauern. Macht also: einige Hundert Euro.