Bei der Genehmigung spielten Behindertentoiletten keine Rolle - obwohl sie schon Vorschrift waren. Die Stadt wollte großzügig sein, heißt es.

Es ist eine Zwickmühle. Die Innenstadt soll attraktiv werden, zum Verweilen einladen. Dafür sorgen gemütliche Cafés, die von engagierten Wirten geführt werden. Behinderte und Gehbehinderte dürfen aber nicht diskriminiert werden und vom Besuch einer Gaststätte ausgeschlossen werden. Das Angebot an barrierefreien Lokalen in der Innenstadt ist aber übersichtlich: Rick’s Café im Medienhaus gehört dazu, die Stadthalle, die inzwischen geschlossene Palette im Kunstmuseum, das Jedermann im Ringlokschuppen und, was viele nicht wissen, auch der Ratskeller. Er ist über den Hof des Rathauses über den Lieferanteneingang problemlos zu erreichen, was allerdings nicht ausgeschildert ist. Das sind alles städtische Gebäude. In anderen Gebäuden sind die Voraussetzungen oft viel schwieriger. Sie sind eng und die Toiletten befinden sich in einer anderen Etage. Sie wurden oft vor Jahrzehnten gebaut, zu einer Zeit also, als Barrierefreiheit noch kein Thema war.

Drei Cafés stehen jetzt im Fokus (die NRZ berichtete). Eine Frau wollte dort mit ihrer behinderten Tochter auf Toilette gehen und musste feststellen, dass dies nicht möglich ist. Darauf hin beschwerte sie sich im Düsseldorfer Bauministerium. Das Solo beispielsweise hat seine baurechtliche Genehmigung im Februar 2002 erhalten. Besser gesagt, es wurde die vom Café Lux fortgeschrieben. Das ist fast 14 Jahre her. Schon damals galt allerdings, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage bestätigte die Pflicht, eine barrierefreie Toilette einzurichten. Im begründeten Einzelfall könne man sich davon allerdings auch befreien lassen. Betreiber Rajesh Luthra hat nun von der Stadt ein Schreiben erhalten. Darin heißt es knapp: „Da die Räumlichkeiten den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht genügen, ist die mit Bescheid vom 28.2. 2002 erteilte Genehmigung rechtswidrig.“ Und er wird mit Verweis auf die Landesbauordnung Paragraph 55, Absatz 6, aufgefordert, sein Lokal behindertengerecht umzubauen. Oder, und das ist viel entscheidender, ausführlich zu begründen, warum dies nicht möglich ist. Wenn beides nicht erfolge, müsse geprüft werden, ob die Genehmigung entzogen werden muss. Ein Rechtsbescheid ist das Schreiben nicht, das sieht man schon an der fehlenden Rechtsmittelbelehrung. Statt dessen steht da ein Gesprächsangebot.

Bernd Schlüter, der seit fünf Jahren das Mocca Nova am Löhberg betreibt, sieht nur die drohende, nicht die ausgestreckte Hand. Er bekommt Existenzangst, weil er sich die Investition von 30- bis 40000 Euro nicht leisten kann und in seinem kleinen Lokal erst recht keinen Platz dafür hat, auf der einen Seite befinde sich der Fluchtweg, auf der anderen die winzige Küche. Gleichzeitig empört es ihn, welche Steine ihm in den Weg gelegt werden. Auch Thomas Kolaric, Regional-Geschäftsführer des Gaststättenverbandes Dehoga, verwundert der Konflikt um fehlende Behindertentoiletten. „So etwas habe ich in meinem Sprengel noch nicht gehört“, sagt er. Und der reicht von Krefeld bis Kleve, einschließlich des westlichen Ruhrgebietes. Normalerweise werde ein solches Problem vorher ausgeräumt. Er findet es bedauerlich, dass es so wenige barrierefreie Lokale gebe, denn damit würden sich die Gastronomen auch einem großen Kundenkreis verschließen.

„Ein gemeinsames Problem“

Luthra und Eddie Turkmen vom Perfetto sehen die Situation gelassen, sie haben inzwischen das Gesprächsangebot von Baudezernent Peter Vermeulen angenommen. Es sei angenehm und konstruktiv verlaufen, sagen sie. „Wir haben ein gemeinsames Problem, das wir gemeinsam lösen wollen“, sagt Luthra. Er hat auch schon eine Idee: einen Zugang über den Hof und den Lieferanteneingang.