Mülheim.

Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnisverordnung, die verlangt, dass Führerscheinbesitzer (oder Antragssteller) nicht erheblich gegen Strafgesetze verstoßen haben dürfen. Das beschränkt sich nicht auf Verstöße im Straßenverkehr.

„Es kommen immer mehr Kommunen dazu“, weiß Amtsleiter Kleibrink. Er verfolgt Verwaltungsgerichtsurteile bundesweit nach Einsprüchen: „Alle mir bekannten Entscheidungen der Führerscheinstellen sind bisher bestätigt worden.“