Wer beim Autofahren mit dem Handy telefoniert, der zahlt bis zu 40 Euro Strafe und punktet in der Verkehrssünderdatei.

Es war einer dieser Staus, der sich dank der Bauarbeiten auf der A52 ergeben hat. Volkmar Fleischer steht letzte Woche mit seinem Wagen genau mittendrin. Nichts bewegt sich mehr. Dann klingelt plötzlich sein Handy: der Chef. Ganz automatisch greift Fleischer zu seinem Handy. Er denkt sich nichts dabei, denn schließlich bewegt sich sein Auto ja nicht. Das Gespräch dauert nur wenige Sekunden, aber es reicht, dass eine Motorradstreife der Polizei auf ihn aufmerksam wird. Fleischer kriegt einen Strafzettel. Denn der Wagen stand zwar, aber der Motor war weiterhin angestellt. „Das habe ich nicht gewusst, dass der Zündschlüssel nicht stecken darf“, sagt er im Rückblick.

Er scheint kein Einzelfall zu sein: Rund 6800 Mal bekamen Autofahrer wegen unerlaubtem Telefonierens 2012 vor Ort einen Strafzettel. Und für dieses Jahr sehe es ähnlich aus, Tendenz eher steigend, teilte Polizei-Sprecherin Tanja Hagelüken auf Anfrage mit.

Ein Grund dafür ist die mangelnde Aufmerksamkeit. Der ständige Gebrauch von Handy und Smartphone ist so alltäglich, dass viele auch während der Autofahrt nicht darauf verzichten wollen. Dabei ist ein Strafzettel durchaus schmerzhaft: 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei. Worauf muss man achten, damit es nicht heißt: Bei Anruf Bußgeld. Hier die wichtigsten Punkte:

Grundsätzlich gilt: Der Fahrer darf das Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Und es ist dabei egal, welche Funktion der Fahrer dabei an seinem Mobiltelefon nutzen will. Verboten ist alles. Dazu zählt auch, wenn man einen Anrufer wegdrücken will. So wies etwa das Oberlandesgericht einmal das Argument eines Betroffenen zurück, wegzudrücken sei doch genau das Gegenteil zur Nutzung. Doch Justitia sah das anders und verhängte ein Bußgeld von 50 Euro. Auch nach dem Handy zu greifen, um nach der Uhrzeit zu schauen, ist nicht erlaubt. Nutzt der Fahrer das Handy als Navigationsgerät, so ist dies erlaubt, wenn er den Apparat nicht in der Hand hält. Die sicherste Methode ist also eine Halterung. Allerdings gilt auch hier: Der Fahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren und darf nicht ständig auf dem Gerät herumtippen. Wenn er in dieser Weise fahrlässig handelt und es zu einem Unfall kommt, hängt es vom Tarif der Autoversicherung ab, wie stark er haftet.

Die Fahrt beginnt genau in dem Moment, in dem der Zündschlüssel steckt. Das heißt, wie im oben beschriebenen Fall: Auch wenn man im Stau steht, das Auto sich also nicht bewegt, aber der Motor läuft, darf nicht telefoniert werden. Wer hingegen während einer längeren Rotphase an der Ampel den Motor abschaltet und sein Gespräch beendet, bevor er wieder den Zündschlüssel dreht, der darf telefonieren.

Das Bußgeld beträgt in der Regel 40 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer, die im Straßenverkehr telefonieren, müssen mit 25 Euro rechnen.