Heißen. .

„Es widerstrebt mir zu glauben, dass der gültige Bebauungsplan von 1989, in den unsere Stadtväter in der Vergangenheit viel Arbeit und Mühe hineingesteckt haben, in einer Hals-über-Kopf-Aktion durch den Verkauf ad absurdum geführt wird“, sagt Ralph Trucksess von der CDU der WAZ.

Das nach der Kaufanfrage von 2010 nun seit November 2012 dem Förderverein des Waldorf-Kindergartens gehörende Grundstück an der Blumendeller Straße warf kürzlich im Planungsausschuss Fragen auf (die WAZ berichtete über die Baumfällungen).

Trucksess stellte im Ausschuss fest, dass das Grundstück ja eigentlich aus zwei Grundstücken bestehe, einer öffentlichen Grünfläche und einem öffentlichen Verkehrsweg, der wahrscheinlich beibehalten werde müsse.

Auch fragte er sich, ob der Förderverein, der sicher die geplante Spielplatzerweiterung einzäunen möchte, damit die Kinder nicht weglaufen, sich beim Kauf der Grundstücke darüber klar war, dass er das bei einer öffentlichen Grünfläche nicht dürfe.

Es stimme, so Trucksess, dass man sich auf einem Waldgrundstück nicht an die Baumsatzung halten müsse, trotzdem halte er es für erstaunlich, dass der Förderverein eines Waldorfkindergartens noch nichts von Artenschutz gehört habe.

Die erforderlichen Ausgleichspflanzungen für die wohl maroden Bäume müssten auf jeden Fall auf dem gleichen Gelände vorgenommen werden, betont der Lokalpolitiker.

Der Erschließungsast wurde obsolet

Antworten gab der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebig. Es stimme, dass die Fläche lange freigehalten wurde, um einem Sportverein den Bau von Stellplätzen zu ermöglichen.

Die Erschließung sei ursprünglich, daher die öffentliche Wegeverbindung, über die Blücherstraße geplant gewesen. Das sei nun obsolet, der Erschließungsast gehe jetzt über die Blumendeller Straße. So sei die Wegeverbindung auf dem Grundstück überflüssig geworden.

„Das Grundstück ist nach wie vor von der planungsrechtlichen Seite eine öffentliche Grünfläche, diese Definition ist durch den Wegfall des ursprünglichen Zwecks, dort Stellplätze zu bauen, nun stark eingeschränkt.“

So sei klar, dass die öffentliche Nutzungsmöglichkeit nicht mehr notwendig sei.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Wilfred Buß, fragte sich, warum die Politik ursprünglich nicht mit ins Boot geholt worden war. Unter einer Grundstücks-Wertgrenze von 100 000 Euro könne die Verwaltung alleine entscheiden, die Politik müsse nicht mit ins Boot geholt werden, so Liebig – und das rund 2200 m² große Gesamtgrundstück habe nur rund ein Zehntel gekostet.

„Es widerstrebt mir zu glauben, dass der gültige Bebauungsplan von 1989, in den unsere Stadtväter in der Vergangenheit viel Arbeit und Mühe hineingesteckt haben, in einer Hals-über-Kopf-Aktion durch den Verkauf ad absurdum geführt wird“, sagt Ralph Trucksess von der CDU der WAZ. Das nach der Kaufanfrage von 2010 nun seit November 2012 dem Förderverein des Waldorf-Kindergartens gehörende Grundstück an der Blumendeller Straße warf kürzlich im Planungsausschuss Fragen auf (die WAZ berichtete über die Baumfällungen). Trucksess stellte im Ausschuss fest, dass das Grundstück ja eigentlich aus zwei Grundstücken bestehe, einer öffentlichen Grünfläche und einem öffentlichen Verkehrsweg, der wahrscheinlich beibehalten werde müsse. Auch fragte er sich, ob der Förderverein, der sicher die geplante Spielplatzerweiterung einzäunen möchte, damit die Kinder nicht weglaufen, sich beim Kauf der Grundstücke darüber klar war, dass er das bei einer öffentlichen Grünfläche nicht dürfe. Es stimme, so Trucksess, dass man sich auf einem Waldgrundstück nicht an die Baumsatzung halten müsse, trotzdem halte er es für erstaunlich, dass der Förderverein eines Waldorfkindergartens noch nichts von Artenschutz gehört habe. Die erforderlichen Ausgleichspflanzungen für die wohl maroden Bäume müssten auf jeden Fall auf dem gleichen Gelände vorgenommen werden, betont der Politiker.

Antworten gab der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebig. Es stimme, dass die Fläche lange freigehalten wurde, um einem Sportverein den Bau von Stellplätzen zu ermöglichen. Die Erschließung sei ursprünglich, daher die öffentliche Wegeverbindung, über die Blücherstraße geplant gewesen. Das sei nun obsolet, der Erschließungsast gehe jetzt über die Blumendeller Straße. So sei die Wegeverbindung auf dem Grundstück überflüssig geworden. „Das Grundstück ist nach wie vor von der planungsrechtlichen Seite eine öffentliche Grünfläche, diese Definition ist durch den Wegfall des ursprünglichen Zwecks, dort Stellplätze zu bauen, nun stark eingeschränkt.“ So sei klar, dass die öffentliche Nutzungsmöglichkeit nicht mehr notwendig sei.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Wilfred Buß, fragte sich, warum die Politik ursprünglich nicht mit ins Boot geholt worden war. Unter einer Grundstücks-Wertgrenze von 100 000 Euro könne die Verwaltung alleine entscheiden, die Politik müsse nicht mit ins Boot geholt werden, so Liebig – und das rund 2200 m² große Gesamtgrundstück habe nur rund ein Zehntel gekostet.

Michael Grobe vom Förderverein Waldorfkindergarten sagte auf Nachfrage der WAZ, dass es Vorschrift sei, eine Kindergartenfläche einzuzäunen, auch aus versicherungsrechtlichen Gründen. „Im Kaufvertrag stand nicht, dass wir das nicht dürfen.“ Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, seien auch die Bäume gefällt worden. „Wir hätten sie gerne erhalten“, so der Vorsitzende. Es sollen auf dem Grundstück keine Spielgeräte aufgestellt werden, sondern es wird als Waldspielplatz genutzt.

„Es widerstrebt mir zu glauben, dass der gültige Bebauungsplan von 1989, in den unsere Stadtväter in der Vergangenheit viel Arbeit und Mühe hineingesteckt haben, in einer Hals-über-Kopf-Aktion durch den Verkauf ad absurdum geführt wird“, sagt Ralph Trucksess von der CDU der WAZ. Das nach der Kaufanfrage von 2010 nun seit November 2012 dem Förderverein des Waldorf-Kindergartens gehörende Grundstück an der Blumendeller Straße warf kürzlich im Planungsausschuss Fragen auf (die WAZ berichtete über die Baumfällungen). Trucksess stellte im Ausschuss fest, dass das Grundstück ja eigentlich aus zwei Grundstücken bestehe, einer öffentlichen Grünfläche und einem öffentlichen Verkehrsweg, der wahrscheinlich beibehalten werde müsse. Auch fragte er sich, ob der Förderverein, der sicher die geplante Spielplatzerweiterung einzäunen möchte, damit die Kinder nicht weglaufen, sich beim Kauf der Grundstücke darüber klar war, dass er das bei einer öffentlichen Grünfläche nicht dürfe. Es stimme, so Trucksess, dass man sich auf einem Waldgrundstück nicht an die Baumsatzung halten müsse, trotzdem halte er es für erstaunlich, dass der Förderverein eines Waldorfkindergartens noch nichts von Artenschutz gehört habe. Die erforderlichen Ausgleichspflanzungen für die wohl maroden Bäume müssten auf jeden Fall auf dem gleichen Gelände vorgenommen werden, betont der Politiker.

Antworten gab der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebig. Es stimme, dass die Fläche lange freigehalten wurde, um einem Sportverein den Bau von Stellplätzen zu ermöglichen. Die Erschließung sei ursprünglich, daher die öffentliche Wegeverbindung, über die Blücherstraße geplant gewesen. Das sei nun obsolet, der Erschließungsast gehe jetzt über die Blumendeller Straße. So sei die Wegeverbindung auf dem Grundstück überflüssig geworden. „Das Grundstück ist nach wie vor von der planungsrechtlichen Seite eine öffentliche Grünfläche, diese Definition ist durch den Wegfall des ursprünglichen Zwecks, dort Stellplätze zu bauen, nun stark eingeschränkt.“ So sei klar, dass die öffentliche Nutzungsmöglichkeit nicht mehr notwendig sei.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Wilfred Buß, fragte sich, warum die Politik ursprünglich nicht mit ins Boot geholt worden war. Unter einer Grundstücks-Wertgrenze von 100 000 Euro könne die Verwaltung alleine entscheiden, die Politik müsse nicht mit ins Boot geholt werden, so Liebig – und das rund 2200 m² große Gesamtgrundstück habe nur rund ein Zehntel gekostet.

Michael Grobe vom Förderverein Waldorfkindergarten sagte auf Nachfrage der WAZ, dass es Vorschrift sei, eine Kindergartenfläche einzuzäunen, auch aus versicherungsrechtlichen Gründen. „Im Kaufvertrag stand nicht, dass wir das nicht dürfen.“ Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, seien auch die Bäume gefällt worden. „Wir hätten sie gerne erhalten“, so der Vorsitzende. Es sollen auf dem Grundstück keine Spielgeräte aufgestellt werden, sondern es wird als Waldspielplatz genutzt.