Schulbesuch ist Pflicht, und sie zu verletzen, kann teuer werden. Weil Bußgelder nicht nur drohen, sondern tatsächlich verhängt werden. Auch in Mülheim.
Wenn Kinder oder Jugendliche eine Woche lang unentschuldigt gefehlt haben, stellt die Schule eine Versäumnisanzeige an das Amt für Kinder, Jugend und Schule. „Dies geschieht etwa 80 Mal pro Jahr“, berichtet Stadtsprecher Volker Wiebels, jedoch nur bezogen auf die Mülheimer Grund-, Haupt- und Förderschulen, die unter städtischer Aufsicht stehen. Rasch reagiert man an der Hauptschule Dümpten: „Bei uns kann es schon ab der achten Fehlstunde ein Bußgeld geben“, erklärt Schulleiterin Ulrike Nixdorff. Sechs bis sieben solcher Fälle hätten sie jährlich. Anzeigen der anderen weiterführenden Schulformen gehen direkt an die Bezirksregierung.
Die Bußgeldsätze sind gleich: Je versäumtem Unterrichtstag können 10 Euro verhängt werden, sogar 80 Euro für Verlängerungstage unmittelbar vor oder nach den Ferien. Stets geht zunächst ein Anhörungsbogen an die Familien. In etwa fünf bis zehn Fällen pro Schuljahr werde das Bußgeldverfahren eingestellt, weil nachträglich ein ärztliches Attest eingeht, so Wiebels, „fast immer betrifft das Fehltage vor oder nach den Ferien“.
Jugendliche ab 14 Jahren werden selber zur Verantwortung gezogen. Zahlen sie das Bußgeld nicht, übernimmt das Jugendgericht. Es kann Sozialstunden verhängen, was rund 20 Mal jährlich in Mülheim vorkommt, oder, falls diese verweigert werden, sogar Jugendarrest. „Bei uns kam das bislang selten vor“, sagt Gabriele Klar, Leiterin der Max-Kölges-Schule. „Aber wenn, war es sehr heilsam.“