Der Gesetzentwurf zur Schiefergasförderung ist vom Tisch – bis nach der Wahl? fragt sich das Mülheimer Aktionsbündnis gegen Fracking. „Wollen Politiker das Thema Fracking lediglich aus der Bundestagswahl heraushalten oder sollen vor einer Entscheidung tatsächlich erst mehr Erkenntnisse gewonnen werden? Auf kommunaler Ebene wird Fracking einhellig abgelehnt“, betont dessen Sprecherin Ute Möhlig.
Das Bündnis bemängelt im Land eine wankelmütige Haltung: „Nachdem wir uns für den Ausstieg aus dem Atomzeitalter entschieden haben, sollten wir nicht ein anderes großes Risiko eingehen, um die letzten fossilen Ressourcen mit brachialen Mitteln aus dem Untergrund zu holen.“ Fracking, das Aufbrecher tiefer Gesteinsschichten mit Hilfe von Chemikalien zur Förderung von Gas, sei kein lokales Problem, betont Möhlig. Das Grundwasser fließe im Untergrund. „Wir fordern die Politiker auf, sich für ein Fracking - Verbot und damit für den Schutz von Wasser, Luft und Landschaft einzusetzen.“ Dem Mülheimer Aktionsbündnis gehören Bürgervereine und Umweltverbände an.
Kein Gesetz, keine Auflagen
Die Bundestagsabgeordnete Ulrike Flach (FDP) verteidigt den Gesetzentwurf. Für sie wäre dies ein Fortschritt für die Umwelt und damit für den Schutz der Menschen gewesen. Das Gesetz sah vor, „dass in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, dass die Wasserbehörden ein Vetorecht bekommen, dass die Wasserschutzgebiete und Gebiete mit Heilquellen generell vom Fracking ausgeschlossen werden. Für Genehmigungen wären weiterhin die Behörden vor Ort zuständig gewesen.“ Für Flach alles Fortschritte.
Die Abgeordnete fürchtet jetzt: Ohne Gesetz wird ohne Auflagen gefrackt. Damit wäre auch der Mülheimer Süden betroffen. Das Gesetz, so Flach, hätte „mehr Trinkwasser-Schutz“ gebracht.
Die Grünen sitzen aus Sicht der Bundestagsabgeordneten, einem gefährlichen Irrtum auf: Sie glaubten, mit dem Scheitern eines Fracking-Gesetz sei Fracking auch verboten. „Das ist Unsinn. Fracking ist heute in Deutschland erlaubt und wird auch eingesetzt - und zwar mit unzureichenden Auflagen!“