Saarn. .
Der späte Versuch der Stadt, zur Sicherung des Stadtteilzentrums Dorf Saarn eine weitere Ansiedlung von Einzelhandel in der Peripherie zu verhindern, ist gescheitert. Nachdem das Oberverwaltungsgericht einen entsprechenden Bebauungsplan für die Düsseldorfer Straße einkassiert hat, muss die Stadt sich eingestehen, dass sich manche Sünden der Vergangenheit nicht nachträglich abmildern lassen.
Die Realität auf dem Abschnitt der Düsseldorfer Straße zwischen Alte Straße und Heuweg zeigt längst ein Bild, das der Stadtplanung heute Bauchschmerzen bereitet. Mit Aldi und Lidl sind zwei Lebensmittel-Discounter präsent, ebenso gibt es zwei Getränkemärkte und eine im Bestand geschützte Einzelhandelsfläche, die nach der Schließung des Rewe-Marktes wieder neue Mieter aus der Handelsbranche sucht. Handel also satt im Außenbereich dessen, was der gültige Masterplan Einzelhandel eigentlich als Saarner Nahversorgungszentrum definiert hat: den alten Dorfkern.
Spät hatte Mülheim versucht, auf Fehlentwicklungen zu reagieren, damit das Nahversorgungszentrum im Dorfkern keinen Schaden nimmt. Als sie vor rund fünf Jahren ein weiterer Bauantrag für ein Handelsprojekt auf dem Grundstück erreichte, auf dem schon Lidl und ein Getränkemarkt realisiert waren, blockierte sie dies zunächst mit einer Veränderungssperre, im April 2011 beschloss schließlich der Stadtrat einen Bebauungsplan, der mit Verweis auf den Masterplan Einzelhandel weitere Handelsansiedlungen im Norden der Düsseldorfer Straße nicht mehr vorsah. Die UHB Wohnungsgesellschaft (Bochum), Eigentümerin des benannten Grundstücks, klagte dagegen. Und gewann vor dem Oberverwaltungsgericht nun „in überraschender Deutlichkeit“, wie es deren Geschäftsführer Holger Burhenne zufrieden feststellt. Der Masterplan Einzelhandel wurde als untauglich erklärt für den Schutz von Dorf Saarn.
Laut Planungsamtsleiter Jürgen Liebich wird die Stadt den Richterspruch akzeptieren und UHB nun bauen lassen. „Das ist eine Leitentscheidung für die Düsseldorfer Straße“, sagt er. Das OVG habe klargemacht, dass nahversorgungsrelevanter Einzelhandel auf einer Fläche bis zu 800 m2 auch außerhalb von Nahversorgungszentren zu akzeptieren sei. Dies werde die Stadt nun bei der Neuaufstellung des Masterplans Einzelhandel berücksichtigen. Im Fall Saarn sei der Zentrenbereich nun eventuell neu abzugrenzen. Auf jeden Fall wolle man nun versuchen, eine weitere Handels-Ausdehnung an der Düsseldorfer Straße Richtung Innenstadt zu verhindern.