Mülheim. .

Bis zum 15. Juli 2013 können sich Jazz-Spielstätten und -Programmreihen auf den erstmals ausgeschriebenen Spielstättenprogrammpreis des Bundes bewerben. Am 25. September sollen in Hamburg die Preise vergeben werden, für die der Bundestag insgesamt eine Summe bis zu einer Million Euro bereitstellt.

„Als Bundeskonferenz Jazz haben wir in den vergangenen Jahren viel politische Überzeugungsarbeit für den Spielstättenprogrammpreis geleistet und freuen uns, dass wir diesen nun gemeinsam mit der Initiative Musik und dem Staatsminister für Kultur und Medien realisieren konnten“, so Felix Falk, einer von drei Sprechern der BK Jazz. „Dies ist ein großer Erfolg gerade auch für den Jazz, der wie kaum eine andere Musikform essentiell auf Live-Orte angewiesen ist. Denn hier liegt der Fokus der künstlerischen Entwicklung sowohl der Musik selbst als auch ihrer Künstlerinnen und Künstler.“

Mit dem Preis werden Spielstätten mit einem qualitativ hochwertigen, innovativen und ambitionierten Programm ausgezeichnet. Unter www.initiative-musik.de sind seit dem 1. Juni sowohl die Teilnahmebedingungen als auch das Online-Formular verfügbar. In drei Kategorien können Prämien von 5000 bis 40.000 Euro vergeben werden. Mit den Preisgeldern soll der Betrieb der Spielstätte aufrechterhalten und das ausgezeichnete Livemusikprogramm fortgeführt werden. Dabei geht es insbesondere darum, die Bedingungen für auftretende Künstler zu verbessern.

Die Bundeskonferenz Jazz ist die Interessenvertretung der deutschen Jazzszene. Seit 2003 führt sie als übergreifende Vereinigung die vorhandenen Kompetenzen von Fachorganisationen und -institutionen des Jazz in Deutschland zusammen.