Mülheim. Aufregung im Mülheimer Amtsgericht: MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn musste sich wegen Beleidigung verantworten. Der Vorwurf: Sie habe Klaus Beisiegel, Referent des Planungsdezernenten, Bestechlichkeit unterstellt. Das Verfahren wurde aber eingestellt.

Mit einiger Aufregung ging am Montag eine Verhandlung vor dem Mülheimer Amtsgericht einher: MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn musste sich wegen Beleidigung verantworten. Der Vorwurf: Sie habe Klaus Beisiegel, Referent des Planungsdezernenten, Bestechlichkeit unterstellt.

Eine Geldstrafe von 750 Euro in 15 Tagessätzen war der Lehrerin im Januar auferlegt worden. Klövekorn legte Einspruch ein, man traf sich vor Gericht. Acht Zeugen, darunter auch Beisiegel, waren geladen, um zu ergründen, was wirklich geschah, in der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 26. Juni 2012.

Dort ging es um Baumfällungen im Bereich der Gracht, die Beisiegel als Vertreter der Verwaltung erläuterte. Klövekorn, so die Staatsanwaltschaft, habe die Fällungen kritisiert und gesagt: „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“ Die 53-Jährige bestreitet diese Äußerung vehement.

Zur Anhörung von Zeugen kam es nicht

Die MBI hatte bereits im Vorfeld mobil gemacht und die „bedrohte Meinungsfreiheit in Mülheim“ angeprangert. Fraktionssprecher Lothar Reinhardt erinnerte an eine Reihe anderer Strafanzeigen, u.a. wegen „Geheimnisverrats“, die die Verwaltung in den letzten Jahren gegen „vermeintlich aufmüpfige Bürger“ gestellt habe.

Zu Klärung des Sachverhaltes, zur Vernehmung von Zeugen kam es allerdings nicht. Klövekorns Verteidiger beantragte sogleich, das Beleidigungs-Verfahren einzustellen, da für Beisiegel, der auch gar nicht für Baumfällungen zuständig ist, kein Strafantrag vorliege.

Nach längerer Lektüre dicker Gesetzeskommentare verkündete Richterin Annika Koch tatsächlich: „Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.“ Da habe sich das Rechtsamt aber blamiert, kommentierte ein MBI-Vertreter von der Zuschauerbank. Er liegt wohl falsch.

Nicht Klaus Beisiegel, sondern Hubert Weiler ist namentlich genannt

Im Strafantrag, den OB Dagmar Mühlenfeld am 7. September 2012 unterschrieb, ist nicht Klaus Beisiegel, sondern Hubert Weiler, der als Abteilungsleiter der Unteren Landschaftsbehörde über Baumfällungen entscheidet, namentlich genannt: Er sei durch Klövekorns Äußerung „konkret angegriffen worden“, die geeignet sei, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Im Strafbefehl dagegen, den die MBI-Ratsfrau am 7. Januar vom Amtsgericht erhielt, ist vom „Geschädigten Beisiegel“ die Rede.

„Wir haben alles richtig gemacht“, erklärte Stadtsprecher Volker Wiebels auf Nachfrage. Offensichtlich liege der formelle Fehler, sprich: Austausch des Namens, bei Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft. „Wir werden sicherlich auf diese Diskrepanz noch einmal hinweisen.“ Fortsetzung folgt...?