Kommentar zur 1. Mai-Demonstration. In Ihrem Kommentar sprechen Sie vom Wehklagen der höheren Beamten über eine ausbleibende Einkommenserhöhung. Durch die Nichtübernahme der Tarifergebnisse sind 98% der Lehrer betroffen. Hiervon wird ein Großteil in der Besoldungsgruppe A12 bezahlt ( Sie erhalten 1% + 1% Lohnerhöhung.) Von einer hohen Gehaltsgruppe kann man da nun wirklich nicht sprechen. Für alle Landesbeamten gilt aber, dass es in den letzten Jahren schon erhebliche Gehaltskürzungen gab. Das Urlaubsgeld wurde ganz gestrichen, das Weihnachtsgeld wurde erheblich verringert. Beamte müssen einen Teil ihrer Arztkosten (mehrere hundert Euro im Jahr) selbst tragen. Eine Arbeitszeiterhöhung gab es auch noch. Dies bedeutet ja auch eine Einkommenseinbuße.
Alle diese Belastungen mussten die Lehrerinnen, Polizisten und Verwaltungsbeamte des Landes und der Kommunen schon tragen.
In den letzten Jahren gab es schon eine erhebliche Einkommensverschlechterung bei den Beamten. Das Land kann seine Finanzlage nicht weiter über Einsparungen bei den Beamten des Landes sanieren. Die Beschäftigten des Landes erfüllen die notwendigen Aufgaben. Sie haben es nicht verdient zu Sparschweinen zu werden.
„Wehklagende höhere Beamte“: Kommentar zur 1. Mai-Demonstration. Erstens: Es ist ein verfassungsrechtlich verankertes Gebot, dass auch die Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben müssen. Rot-Grün betätigt sich folglich verfassungsfeindlich, wenn es – unabhängig von dem, was ich den Kraft‘schen Wortbruch nenne – die Beamten einseitig zur Sanierung des Haushaltes heranzieht und von der Einkommensentwicklung abkoppelt. Aus der angeblich so fürsorglichen Landesmutter ist eine Rabenmutter geworden.
Zweitens: Es handelt sich tatsächlich nicht um Nullrunden, sondern unter Berücksichtigung der Inflation um Minusrunden. Wahrheit muss Wahrheit bleiben.
Drittens: Es ist nicht Aufgabe der Beamten, die Kosten für die Tarifeinigung zu erwirtschaften. Zudem gibt es unter den Bedingungen des TVöD Bedienstete, die Gehälter über denen „höherer Beamter“ erzielen. So geht etwa der Tarif bis zu 6.243,01 €, und steigt in 2014 auf 6.597,50 €.Und diese höheren TVöD- Angestellten erhalten trotzdem die 5,6 %. Warum? Weil sie streiken dürfen. Wie gerecht ist das denn?
Viertens: Abgesehen davon, dass Kraft die Zahl von 14.500 abzubauenden Arbeitsplätzen weder valide belegen noch nachvollziehbar machen kann; es würde sich sicherlich kein „höherer Beamter“ einem Pakt zur Arbeitssicherung verschließen. Wir haben bereits oft Solidarität bewiesen und permanent Sonderopfer erbracht. Die Landesregierung aber diktiert wie ein frühkapitalistischer Unternehmer einseitig einer Berufsgruppe, die sich mangels Streikrechts nicht wehren kann, inakzeptable Bedingungen. Eine Landesregierung, die sich „das Soziale“ auf die Fahnen geschrieben hat, missbraucht damit ihr Gestaltungsrecht.