Bestattungen nach muslimischer Tradition sind in Mülheim schon seit 1996 möglich. Doch die meisten Menschen islamischen Glaubens lassen sich in der alten Heimat beisetzen, stellte Umweltdezernent Peter Vermeulen bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses fest.
Auf dem islamischen Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof in Holthausen wurden seit 1996 insgesamt 40 Menschen beigesetzt, berichtete Sylvia Waage, die Leiterin des Amtes für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen: 15 in Wahlgräbern, neun in Reihengräbern und 16 in Kinderreihengräbern. Platz ist auf dem parkähnlichen Hauptfriedhof allerdings für 61 Wahl- und 166 Reihengräber sowie für 148 Kinderreihengräber. Um über die Möglichkeit einer Bestattung nach muslimischer Tradition zu informieren, hat das Amt jetzt einen neuen, zweisprachigen Handzettel auf Deutsch und Türkisch herausgegeben.
Mit der Einrichtung des Gräberfeldes wollte man den Bürgern mit islamischem Glauben die Möglichkeit geben, in der Nähe des Wohnortes, in der Wahlheimat, trauern zu können. Auf dem Begräbnisfeld sind die Gräber nach Mekka ausgerichtet. Außerdem wurde, wie es der islamische Glaube verlangt, darauf geachtet, dass in dem Bereich noch niemand zuvor beigesetzt wurde. Um eine Beisetzung innerhalb von 24 Stunden zu erreichen, erklärte Amtsleiterin Sylvia Waage, müsse eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragt werden. „Auch für Beerdigungen ohne Sarg, in einem Leichentuch, kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen.“ Es gebe aber auch ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa), berichtete Waage, das eine Beisetzung im Sarg gestatte. „Das hat es hier auch schon gegeben.“
Wichtig sei für Muslime das „ewige Ruherecht“, berichtete die Amtsleiterin. Dem stehen die deutschen Regeln eher entgegen: Die Ruhezeit in Reihengräbern endet bei Erwachsenen nach 25 Jahren, danach werden die Gräber eingeebnet. Aber das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten beträgt 30 Jahre. „Danach kann man die Frist verlängern und das Grab als Familiengrabstätte nutzen“, erläuterte Sylvia Waage.