Der Stromanbieter Flex-Strom hat Insolvenz angemeldet und aufgehört, seine Kunden mit Strom zu beliefern. Allerdings müssen die Kunden des Anbieters und seiner Töchter Löwenzahn Energie und OptimalGrün nicht im Dunkeln sitzen: Ihre Stromversorgung wird automatisch vom Grundversorger übernommen - im Mülheimer Fall also von Medl oder RWE.
Für die Verbraucherberater könnte sich die Pleite auf eigenwillige Art noch als hilfreich erweisen. „Der Fall macht deutlich, dass man beim Strom auf mehr als den reinen Preis achten müsse“, sagte eine Expertin der Beratungsstelle Mülheim. Ihre Botschaft: Vor dem Wechsel empfiehlt sich ein Gang zur Verbraucherberatung. Wer sich auf die zahlreichen Vergleichsportale im Internet verlässt, könnte jedenfalls recht schnell verlassen sein.
Für die Kunden von Flexstrom hat die Verbraucherzentrale nun eine Liste von Hinweisen zusammengestellt, die diese nun beachten sollten:
Die Kunden haben angesichts der Ankündigung des Insolvenzverwalters, die Belieferung einzustellen, das Recht, ihre Verträge zu kündigen. Auch die Verbraucher, die ihren Vertrag erst kürzlich abgeschlossen und noch nicht bezahlt haben, sollten kündigen.
Auch dann, wenn der Insolvenzverwalter mitteilen würde, die Zahlungen seien fällig, hat nach Einschätzung der Verbraucherzentrale der Kunde das Recht, die Zahlung einzustellen. Denn wenn Flexstrom keine Leistungen mehr erbringe, dann habe auch der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf weitere Abschlagszahlungen. Die Betroffenen sollten vielmehr die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters abwarten und dann nur für den tatsächlich erhaltenen Strom zahlen.
Verbraucher, die bisher im Lastschriftverfahren gezahlt haben, sollten besonders aufmerksam sein: Sollte ein Dauerauftrag erteilt worden sein, sollte dieser sofort widerrufen werden. Wenn trotz Kündigung des Liefervertrages und der Widerrufung der Einzugsermächtigung weiter Beiträge per Lastschrift abgebucht werden, dann könnte der Kunde noch bis zu 13 Monate nach der Belastung sein Geld von der Bank zurückverlangen.
Schließlich sollten die Kunden umgehend ihren Zählerstand ablesen und diese Angaben im Kündigungsschreiben an den Insolvenzverwalter mitschicken.
Die FlexStrom-Kunden sind nach dem Lieferstopp automatisch in der gesetzlichen Ersatzversorgung, sie erfolge zu hohen „allgemeinen Preisen“ - so der juristische Fachbegriff. Sie dauert maximal drei Monate. In dieser Zeit können die Verbraucher einen neuen Vertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen.