Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung, die zum 1. April in Kraft trat, werden unter anderem Parkverstöße teurer. Parkverstöße am Parkscheinautomaten – was die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes verfolgen – sind jeweils um 5 € teurer geworden – auf 10, 15, 20, 25 Euro staffelt sich nun das Parken ohne (oder mit abgelaufenen) Parkschein, erklärt Bernd Otto, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. Rechnet er nun damit, dass mehr Leute jetzt lieber zahlen, als es darauf ankommen zu lassen? „Ich kann nun nicht sagen, dass sich signifikant viele Leute gesagt haben, das Knöllchen ist so billig, das bezahle ich nicht“, sagt Otto. Möglicherweise könnte das in Großstädten wie Düsseldorf, wo die Parkgebühren deutlich höher als hier seien, anders gewesen sein. „Ich bin aber mal gespannt, ob wir durch die Erhöhung merken, dass sich das Parkverhalten verändert.“ Das könne aber erst ein Jahresvergleich zeigen.

Doppelte Schilder weglassen

Die neue Straßenverkehrsordnung solle auch dazu beitragen, unnötige Schilder nicht aufstellen zu müssen. „Ein Schild steht ja in der Regel rechts. Dann muss links auf der Straßenseite nicht auch noch eins stehen.“ Bernd Otto nennt als Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzung. „Wir haben in Mülheim ohnehin versucht, die Dopplung so weit wie möglich wegzulassen.“

Die Regelungen in der Umweltzone seien nun auch für den ruhenden Verkehr, für parkende Pkw, eindeutig, so Bernd Otto. Auch sei die Parkraumbewirtschaftungszone jetzt gesetzlich normiert. Man könne diese Zone nun auch ausschildern – etwa wie einen Tempo-30-Bereich mit Anfang und Ende. „Man braucht dann die Schilder nicht zu wiederholen“, erläutert Bernd Otto.

Was sich nicht so schnell in der Praxis zeigen wird: Viele Verkehrszeichen sind modernisiert worden. Die alten Schilder verlören aber nicht ihre Gültigkeit, betont Bernd Otto.