Der Abriss des Kaufhofs hat immer noch den Status als Plan B. Die Vorbereitungen für diese Variante sind aber recht intensiv und überaus planvoll im Gange, sogar versehen mit einem frühestmöglichen Starttermin: im Mai.

Bereits in der vorigen Woche kam es vor dem leerstehenden Riesen zu einem Ortstermin, an dem Vertreter der städtischen Ämter und der Mülheimer Verkehrsgesellschaft beteiligt waren. In kleinem Kreis ging es um die Frage, wie ein Abriss vonstatten gehen könnte, wo Zu- und Abfahrten für Baufahrzeuge platziert sein müssten und wie Bus- und Bahnverkehr an der daneben liegenden zentralen Haltestelle berührt wären. Über das Ergebnis hüllen sich die Beteiligten in Schweigen. Ganz deprimierend können die Resultate nicht gewesen sein. Bereits in dieser Woche ist eine weitere Gesprächsrunde terminiert, diesmal mit dem Eigentümer der Immobilie, dem Mülheimer Grundstücks-Baron Jochen Hoffmeister.

Alles hängt an der Verkehrsführung

Auch Hoffmeister hat wenig Interesse, über Details zu reden. „Man muss alles ins Auge fassen“, sagte er auf Anfrage nur. In der Tat ist ja längst bekannt, dass der 70-Jährige die Abrissgenehmigung für den Kaufhof schon in der Tasche hat (die NRZ berichtete). Kaufmann, der er ist, will er die Spielregeln sauberer Geschäftsentwicklung nicht verletzen. Immerhin hat der hessische Projektentwickler Rosco noch bis Ende März den vertraglich zugesicherten Zugriff auf Gebäude und Grundstück - für den Fall, dass die Hessen bis dahin unter Maßgabe des Erhalts ein auskömmliches Geschäftsmodell entwickeln können. Damit ist Rosco bereits in der Verlängerung. Ursprünglich sollte die Entscheidung schon Ende 2012 gefallen sein.

Auch die Hessen sagen auf Befragen am liebsten: nichts. Es ist aber ein offenes Geheimnis, was Rosco umtreibt: die Verkehrsführung. Ohne geeignete Zufahrten für ein Massenpublikum dürfte es schwerfallen, einen Konzern zu finden, der das Gros der 24000 Quadratmeter belegt und damit das Zugpferd für ein rentables Konzept spielt. Das aber bedeutet nicht nur den Zweirichtungsverkehr in der Leineweberstraße, sondern vor allem andere Zufahrtswege in unmittelbarer Nähe des Kaufhofs, also zumindest auf der Schollenstraße und der unteren Schloßstraße. Die Aussicht auf diese öffentliche Diskussion beglückt in den Fraktionen und Parteien kaum jemanden. Mit Vorleistungen für Investoren hatte die Stadt zuletzt kein allzu glückliches Händchen, siehe Ruhrpromenade. Der öffentliche Unmut über das Erscheinungsbild am Ruhrufer gilt den Pragmatikern in der Politik zwar noch als verkraftbar. Die Wahlen vor Augen muss man sein Glück aber vielleicht nicht über die Maßen strapazieren.

Zieht Rosco zurück, bliebe mithin Plan B. Der indes hat ebenfalls seine Tücken. Zwar ist es zweifelsfrei einfacher, eine freie Fläche städtebaulich ansprechend und für alle Seiten Gewinn bringend zu gestalten. Die Stadtspitze um Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld hat bei Hoffmeister schon eindringlich für diese Sichtweise geworben.

Zwischenlösung Parkplatz

Nach der bisher eher ernüchternden Resonanz auf das real existierende Ruhrbania hätte Mühlenfeld nichts dagegen, wenige Meter weiter einen städtebaulichen Coup zu landen, der bisherige Widrigkeiten in den Schatten stellt. Das aber braucht Zeit und in der will Grundstückseigentümer Hoffmeister die entstehende Brache nutzen: als Parkplatz.

Betriebswirtschaftlich macht das Sinn. Hoffmeister müsste zwar den Abriss zahlen, erhielte aber fortlaufende Einnahmen, wenn auch deutlich geringere als bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes. Gleichzeitig erspart er sich die Unterhaltungskosten für die Handelsruine und dürfte die Verluste aus der geringwertigeren Nutzung steuerlich geltend machen. Zum Nullsummenspiel fehlt da nicht viel. Der Haken: Auch für Plan B braucht es einen politischen Beschluss.

Aus Sicht des Immobilienkaufmanns ist das eher ein Problem. Hoffmeister hat in dem Punkt viel Vertrauen verloren, nicht erst seit im Rathaus die Legende Fuß gefasst hat, der Mülheimer Bürger zahle die 4,4 Millionen Euro Profit, die er, die Sparkasse und die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft (MWB) aus dem Verkauf der Hauptfeuerwache an die Hannover Leasing gezogen haben. Dabei bräuchte er für den Parkplatz so etwas wie Entgegenkommen. Der Rat wäre keineswegs verpflichtet, den Bauantrag auf einen Parkplatz zu genehmigen. Doch ob eine politische Mehrheit die Sache so sieht wie Hoffmeister ist noch längst nicht ausgemacht. Der betont bereits immer öfter und zunehmend vorwurfsvoll, er hätte den Kaufhof schon mehrfach an einen großen Billiganbieter vermieten können.

Diese Abwertung der Innenstadt wäre ihm planungsrechtlich nicht zu verwehren gewesen.