Saarn. .

Wer ist eigentlich der bessere Landschaftsschützer? Der Angler oder der passionierte Umweltschützer? Beide nehmen für sich in Anspruch, besonders achtsam mit der Natur umzugehen, beide „Parteien“ beäugen sich besonders argwöhnisch, gerade in Mülheim.

Der Saarner Umweltverein hat jetzt in einem Brief Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld aufgefordert, das Betreten von Uferflächen und Anlagen der Naturschutzgebiete in den Saarner Ruhr-auen einzuschränken oder ganz zu verbieten. Detlef Habig, Vorsitzende des Saarner Umweltvereins zielt dabei auf die Angler ab. „Es gibt Zerstörungen oder Beschädigungen in diesem Naturschutzgebiet, die durch Angler verursacht wurden“, sagt Habig, „und das in einem Naturschutzgebiet und sensiblem Brutgebiet für seltene Vogelarten.“ Jochen Keienburg, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr e.V., sieht die Dinge ganz anders, was in der Natur der Sache liegt: „Dass Angler für irgendwelche Beschädigungen in den Ruhrauen verantwortlich sind, ist überhaupt nicht bewiesen. Gerade Angler machen ihre Umgebung bestimmt nicht kaputt.“ Die Angler, argumentiert Keienburg, betrieben seit Jahrzehnten Naturschutz. „Wir sind dem Landschaftsschutz genauso verpflichtet. Zudem starten wir auch immer wieder Aktivitäten wie in Kürze zum 43. Mal wieder die Aktion sauberes Ruhrufer.“

Detlef Habig hat jedenfalls auch Kontakt mit dem Umweltministerium NRW aufgenommen, wie er der Oberbürgermeisterin im Brief des Saarner Umweltvereins schreibt: „Laut der Korrespondenz vom 14. Januar 2013 mit dem Umweltministerium NRW ist es für das Ministerium sehr bedauerlich und nicht tolerierbar, wenn sich Angler nicht mit der nötigen Sorgfalt am Gewässer aufhalten und mutwillig sensible Uferbereiche zerstören. Sie verweist darauf, dass die Ausübung der Fischerei in Naturschutzgebieten in NRW eindeutig geregelt ist. Hierbei kann die Stadt Mülheim als kreisfreie Stadt diese Fischereiausübung einschränken und gänzlich untersagen.“ Weiter heißt es in dem Brief: „Das Ministerium teilt mit, dass zum Schutz und zur weiteren Abwehr von Gefahren in diesen Gebieten, die untere Fischereibehörde der Stadt Mülheim ermächtigt ist, hier so einzuwirken. Wesentliche Einschränkungen und Gebote gehen schon aus dem beschlossenen Landschaftsplan der Stadt heraus.“ Auch das Feuer machen und Zelten sei in diesen Bereichen verboten.

Letztendlich räumen sowohl Umweltverein als auch Fischervereine ein, dass ein Konsens angestrebt werden müsse.