Nicht nur an Grundstücken, auch am Wasser kann man Rechte halten. Zum Beispiel, dass man Grundwasser entnehmen, oder dass eine Mineralquelle angezapft werden darf, erklärt Mülheims Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf. Diese Rechte – etwa zum Entnehmen, Ableiten, Aufstauen sowie für das Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser – sind geschützt und werden in dem sogenannten Wasserbuch eingetragen. Das wird allerdings nicht in der Stadt, sondern für Mülheim von der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Dort läuft jetzt für Inhaber alter Rechte eine wichtige Frist ab.
Noch bis zum 1. März, so die Bezirksregierung, können alte Wasser-Rechte und -Befugnisse geltend gemacht werden. Werden diese nicht bis zum Stichtag in Düsseldorf angemeldet, damit sie ins Wasserbuch eingetragen werden können, erlöschen sie spätestens am 1. März 2020, teilte die Bezirksregierung mit.
Ein altes Recht, das noch einzutragen sei, das könnte zum Beispiel das Recht aus dem 19. Jahrhundert sein, in Mülheim eine Mühle zu betreiben. Ein Recht, das inzwischen auf die Erben einiger Generationen weiter übergegangen sein dürfte, weil es nicht zeitlich befristet ist. „So etwas wäre aber immer noch gültig“, sagt Jürgen Zentgraf. Und könnte heute, zum Beispiel, für ein Wasserkraftwerk genutzt werden. Der Amtsleiter, der die Zahl der Wasserrechte-Inhaber in der Stadt auf unter 100 schätzt, glaubt nicht, dass es viele gibt, die sich noch melden. Die Bezirksregierung bestätigte auf Nachfrage, dass die meisten Anträge aus dem ländlichen Raum kommen.
Wer aber noch alte Wasserrechte anmelden möchte, sollte möglichst eine Kopie der Urkunde/Vertrags über das Recht/die Befugnis beifügen oder Grundbuchauszug/Testament oder Kaufverträge beifügen.