Ein aktuelles EU-Urteil macht Jägern derzeit Sorgen: Wer das Jagen aus ethischen Gründen ablehnt, kann den Grünkitteln zukünftig den Zutritt auf sein Grundstück verweigern. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht im Deutschen Jagdrecht eine Verletzung des Eigentumsschutzes.

Das Szenario ist für Jäger eine schlimme Vorstellung. Bei Treibjagden müssten sie sich genau erkundigen, welche Ländereien sie betreten dürfen, und auf welche Flächen sie Zutrittsverbot haben – das dürfte das Jagen schwierig machen. Ob es in Mülheim Waldbesitzer, Landwirte oder andere Grundeigentümer geben wird, die von diesem neuen Recht Gebrauch machen wollen, ist aber noch nicht absehbar.

„Die meisten Flächen sind Landes- und Bundesforst oder gehören der Stadt“, erklärt Bernd Schalk, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit bei der Mülheimer Kreisjägerschaft. „Wer Grundeigentum hat, verdient in der Regel Geld mit den Jagdpachten“, weiß der Jäger. Dies sei zum Beispiel in Mintard der Fall, wo es eine Jagdgenossenschaft mit Privatflächen gibt, oder im Uhlenhorst. Der Jagdzins wäre bei einem Verbot verloren, daher hält es Bernd Schalk für unwahrscheinlich, dass ein Privatbesitzer vom neuen Recht Gebrauch macht. Zudem sei es nicht einfach, ein Verbot zu erteilen. „Das ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss genau begründet werden.“ Schließlich gelte zunächst die Regel: „Gemeinwohl geht vor Einzelwohl.“ Die Gewissensentscheidung Einzelner dürfe eben nicht über das Gemeinwohl der Gesellschaft gestellt werden. „Jäger müssen auch zukünftig in der Lage sein, ihren Aufgaben wie der Prävention von Wildschäden, dem Seuchenschutz sowie dem Natur- und Artenschutz gerecht zu werden“, erklärt der Deutsche Jägerverband (DJV) in einer Stellungnahme zu dem EU-Urteil. Um Rechtssicherheit für Jäger, Grundstückseigentümer und Behörden zu gewährleisten, solle das weitere Gesetzgebungsverfahren schnell fortgeführt werden, so der DJV.